Hotelübernachtung bei Verwandtenbesuch über Weihnachten – Wo ist es trotz Corona-Lockdown erlaubt?
Manche Bundesländer erlauben trotz Corona-Lockdown, dass Personen beim Verwandtenbesuch über Weihnachten in Hotels übernachten dürfen. Die aktuellen Regeln.
Seit dem 16. Dezember ist das öffentliche Leben – wie schon im Frühjahr – weitestgehend heruntergefahren. Die aktuellen Regelungen haben Bund und Länder am 13. Dezember beschlossen. Sie werden vorerst bis zum 10. Januar gelten. Auch Reisen* und Verwandtenbesuche sind von den Maßnahmen betroffen.
Urlaub trotz Corona? Das ist bei Reisen ins Ausland erlaubt

Viele Deutsche wollen am liebsten über Weihnachten in den Urlaub. Da die meisten Ski-Pisten in Europa allerdings geschlossen sind, treibt es viele in den sonnigen Süden – die Kanarischen Inseln etwa, die nun aber auch wieder Corona-Risikogebiet sind. Aber sind Auslandsreisen im harten Lockdown überhaupt erlaubt? In dieser Angelegenheit haben sich die Maßnahmen der Regierung nicht sonderlich geändert. Es wird weiterhin dringend dazu geraten, bis zum 10. Januar von „nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch im Ausland abzusehen“. Bund und Länder weisen in ihrem Beschluss „nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Rückkehr besteht.“ Die Quarantäne könne nur durch einen negativen Test, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde, aufgehoben werden. Allerdings handelt es sich bei dem Regierungsbeschluss nicht um ein Verbot – Reisen sind theoretisch weiterhin möglich. In Bayern hingegen gilt nun eine generelle Testpflicht für Reiserückkehrer.
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Corona-Lockdown: Darf ich für den Familienbesuch an Weihnachten in ein anderes Bundesland reisen?
Wie bereits erwähnt, raten Bund und Länder eindringlich von Inlandsreisen ab. Ein Besuch bei Verwandten über Weihnachten ist aber genauso wie Auslandsreisen nicht explizit verboten. Zwischen dem 24. und 26. Dezember sollen die Kontaktbeschränkungen zudem ein wenig gelockert werden – über den eigenen Hausstand hinaus ist das Treffen mit vier weiteren Personen erlaubt. Dabei spielt die Anzahl der Haushalte keine Rolle. Ausgenommen sind zudem Kinder bis 14 Jahre.
Die Regeln können aber von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen. Laut dem Beschluss gehören Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zum engsten Familienkreis. An Silvester gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen durchsetzen.
In welchen Bundesländern sind Übernachtungen über Weihnachten erlaubt?
Um Familien, die über keine Gästezimmer oder -betten verfügen, den Verwandtenbesuch über Weihnachten angesichts der Abstandsregeln zu erleichtern, haben einige Bundesländer angekündigt, Hotelübernachtungen für die Feiertage zu erlauben. In folgenden Bundesländern dürfen Hotels öffnen:
- Baden-Württemberg (nur zwischen 24. und 27. Dezember)
- Berlin
- Bremen
- Hamburg (zwischen dem 24. bis 26. Dezember)
- Hessen (zwischen 23. und 27. Dezember)
- Niedersachsen
Einige Bundesländer haben ihre Lockerungen hingegen wieder zurückgenommen: Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wollen nun doch, dass Hotels über Weihnachten geschlossen bleiben. In Sachsen heißt es auf der Regierungs-Webseite: „Übernachtungsangebote sind nur für notwendige berufliche, soziale oder medizinische Anlässe erlaubt, einschließlich der nach § 2 Absatz 1a erforderlichen Übernachtungen, und ansonsten verboten. Umfasst sind alle Übernachtungsangebote wie z.B. in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen.“ Laut ADAC zählen auch Verwandtenbesuche dazu. In Bayern gilt ebenfalls die Regel, dass Gastgewerbe bis zum 10. Januar geschlossen bleiben sollen.
Brandenburg untersagt Beherbergungsstätten, Personen aus touristischen Zwecken aufzunehmen. Nur Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Grünen unterwegs sind, dürfen dort unterkommen – ob Verwandtenbesuche an Weihnachten dazugehören, ist nicht genauer definiert. Auch in Rheinland-Pfalz, sind Hotelübernachtungen nur für notwendige, nicht-touristische Zwecke erlaubt. Das Saarland erlaubt ebenfalls keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken, nur bei beruflichen oder unabweisbaren persönlichen Gründen. In Thüringen stehen Hotels auch nur für absolut notwendige Dienstreisen offen. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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