Nach Gerichtsurteil in NRW: Bundesregierung prüft Anpassungen bei Reisewarnungen – Kommen Lockerungen?

Ein Gerichtsurteil in NRW hat die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten aufgehoben. Nun denkt die Bundesregierung über Änderungen nach.
Corona: Bundesregierung denkt über Änderung bei Reisewarnungen und Quarantäne nach
Update vom 2. Dezember 2020: „Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit das Verfahren zur Ausweisung von Risikogebieten angepasst werden sollte“, heißt es laut einer Anfrage von Welt.de aus dem Bundesinnenministerium. Aktuell entscheidet eine 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darüber, ob ein Land als Risikogebiet eingestuft wird. Aber auch Faktoren wie Testkapazitäten oder Auslastung der Krankenhäuser spielen eine Rolle. Bisher wurde aber noch nicht beachtet, wie zu verfahren ist, wenn das Infektionsgeschehen am Heimatort in Deutschland genauso hoch oder gar höher als im besuchten Reiseland ist.
Auslöser für die Überprüfung des Verfahrens ist ein Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen. Hier klagte ein Mann erfolgreich gegen die Quarantäne nach einer Reiserückkehr aus einem Risikogebiet. Der Kläger hatte sich vor seiner Rückkehr nach Deutschland in Ibiza aufgehalten und hätte sich hierzulande in Quarantäne begeben müssen. Allerdings war die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner auf den Balearen zum Zeitpunkt der Reise deutlich niedriger als die in seinem Heimatort Bielefeld.
Eine Anpassung der Ausweisung von Risikoländern könnte auch Auswirkungen auf die derzeitigen Quarantäne-Maßnahmen haben. „Natürlich werden wir prüfen, ob es bei der Musterquarantäneverordnung der Anpassung bedarf“, erklärte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) diesbezüglich laut Welt.de. Die Verordnung stellt eine Orientierung für die Quarantäneverordnungen der Bundesländer dar. Falls es hier zu Änderungen kommen sollte, müssten wohl auch alle Landesverordnungen überprüft werden.
Das Gesundheitsministerium in Bayern hat jedoch bereits signalisiert, dass es von einer Neuregelung nichts hält. Das Gerichtsurteil in NRW habe rechtlich keine Auswirkungen auf die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung, heißt es laut Welt.de. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe die Rechtmäßigkeit der Verordnung bisher per se nicht beanstandet.
Gerichtsurteil hebt Quarantäne für Reiserückkehrer in NRW auf
Originalmeldung vom 24. November 2020: Aktuell gelten für Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurück nach Deutschland kommen, strenge Quarantäne-Vorschriften*: Einreisende müssen sich für zehn Tage in Selbstisolation begeben und können diese nur durch einen negativen Corona-Test verkürzen – allerdings darf dieser erst fünf Tage nach der Einreise erfolgen. Somit verbringen Urlaubsrückkehr mindestens fünf Tage in Quarantäne. Außerdem müssen sich Betroffene vorher online registrieren. Ein Mann aus Bielefeld hat dagegen aber nun geklagt – mit Erfolg.
Quarantäne für Reiserückkehrer: Gericht in NRW gibt Kläger recht
Nach einem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten vorerst nicht mehr in Quarantäne. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Einreiseverordnung wenige Stunden nach der Urteilsverkündung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster (OVG) außer Kraft gesetzt. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte die Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend: „Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden.“
Der Kläger aus Bielefeld hatte sich bis zum 13. November in Ibiza aufgehalten und war danach nach Teneriffa gereist. Bei seiner geplanten Rückkehr am 22. November hätte er sich dann in Quarantäne begeben müssen – obwohl die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern auf den Balearen deutlich niedriger sind als in Bielefeld. Aus diesem Grund wehrte er sich vor Gericht gegen die Quarantäne-Verordnung – und bekam recht.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes sei die Quarantäne derzeit kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie, weil das Land nicht berücksichtigt habe, dass Reiserückkehrer aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen an ihrem Wohnort in der Heimat einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE).
Auch interessant: Corona-Lockdown in Deutschland: Ist Urlaub im Dezember möglich?
Quarantäne nach Reiserückkehr in NRW aufgehoben: Was bedeutet das für die anderen Bundesländer?
In den übrigen Bundesländern gilt weiterhin die Quarantäne-Pflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten. Ob die Einreiseverordnung auch andernorts gekippt wird, ist vorerst fraglich: Am Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten nämlich zusammen mit der Bundeskanzlerin über die aktuellen Corona-Maßnahmen beraten und diese voraussichtlich verlängern. Da könnten auch die Einreisebestimmungen wieder in Augenschein genommen werden. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Lesen Sie auch: Urlaubsverbot in Deutschland: Alle Informationen zu Stornierungen, Tagesausflügen und Auslandsreisen.