In diesen Bundesländern sind Hotelübernachtungen über Weihnachten erlaubt

Eigentlich müssen Hotels aktuell für touristische Übernachtungen geschlossen bleiben. Über Weihnachten wollen viele Bundesländer diese Corona-Regelung lockern.
Seit Ende Oktober dürfen Hotels keine Touristen mehr aufnehmen – allein Übernachtungen durch Geschäftsreisende sind aktuell noch erlaubt, wenn auch nicht empfohlen. Nachdem die Corona-Maßnahmen* nun auch noch bis zum 20. Dezember verlängert wurden und vermutlich auch noch bis in den Januar hinein gelten werden, wollen einige Bundesländer nun eine Lockerung erlauben – und zwar während der Weihnachtsfeiertage.
Corona-Pandemie: Diese Bundesländer wollen Hotelübernachtungen über Weihnachten erlauben
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen über Weihnachten Hotelübernachtungen erlauben. Schon vor der Verlängerung des Lockdowns wurde spekuliert, ob Öffnungen über die Feiertage möglich sein würden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Verwandte bei Familienbesuchen über Nacht auf zu engem Raum verbringen – schließlich soll trotz Lockerungen Abstand gewahrt werden und nicht jeder Haushalt hat genügend Gästebetten übrig. Über die Weihnachtsfeiertage erlauben Bund und Länder nämlich, dass sich zehn Personen treffen dürfen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther kündigte schon kurz nach dem Beschluss vom 25. November an, von den Regeln abweichen zu wollen. In seinem Bundesland sollen zwischen dem 23. und 27. Dezember Übernachtungen erlaubt sein – aber nur aus familiären Gründen und für maximal zwei Tage. „Der akute Handlungsbedarf liegt derzeit woanders. Wir haben in Deutschland viele Regionen, die weit über 200 liegen, einzelne sogar über 500. Strengere Beschränkungen müssen sich auf diese Hotspots konzentrieren, damit sich die Lage deutschlandweit entspannt“, begründete er laut RTL seine Entscheidung.
Auch in Baden-Württemberg regt sich etwas: Kultusministerin Susanne Eisenmann will laut der Heilbronner Stimme Hotelübernachtungen über Weihnachten für Familienbesuche ermöglichen: „Es gibt nicht wenige Familien, die kein Gästezimmer in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung haben. Gerade für eine Familie mit zwei Kindern, die an Weihnachten Oma und Opa in deren kleiner Wohnung besucht, wäre es angenehmer und entspannter, wenn sie in einem Hotelbett statt auf dem Sofa oder mit dem Schlafsack auf dem Boden im Wohnzimmer schlafen dürften.“ Darum solle die Landesregierung dringend erörtern, ob Hotelübernachtungen im Südwesten aus familiären Anlass über die Weihnachtsfeiertage erlaubt werden solle.
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Kritik an Hotelöffnungen über Weihnachten: „Restaurants und Hotels sind keine Garagen...“
Kritik an derartigen Plänen äußerte jedoch Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) schon im Vorfeld: „Restaurants und Hotels sind keine Garagen, die man nach Belieben auf- und zusperren kann. Für fünf Tage lohnt sich die Öffnung für die große Mehrheit der Betriebe nicht.“ Die Betriebe bräuchten Planungssicherheit, weshalb bis spätestens 7. Dezember feststehen sollte, was für Weihnachten und Silvester in den Bundesländern gilt. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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