Trend: Kostenlose Couch statt Luxus-Hotel

Lieber auf der Couch als im Hotel - auf Reisen in privaten Unterkünften zu übernachten boomt. Das Angebot im Internet zum sogenannte "Social Travelling" - ist groß. Wie es funktioniert.
In den vergangenen Jahren sind viele Internetportale entstanden, die Übernachtungsmöglichkeiten bei privaten Gastgebern vermitteln: von der Gratis-Übernachtung auf der Gästecouch über ein eigenes Zimmer für kleines Geld bis hin zu außergewöhnlichen Nächten in Mühlen, Schlössern, Bahn-Waggons, Booten oder Luxus-Lofts.
Wie finden Urlauber private Übernachtungsmöglichkeiten über das Internet?
Das Angebot an Online-Plattformen ist groß: Sie heißen zum Beispiel Airbnb, Gloveler, Wimdu, 9Flats, Housetrip, Hospitality Club oder Couchsurfing. Die Internetseiten ermöglichen es, Angebote zu finden und aufzugeben, oft international.
Die Auswahl ist riesig: Allein auf dem Portal Couchsurfing lässt sich in mehr als 100.000 Städten weltweit ein kostenloser Schlafplatz finden. Auf Airbnb, das am Donnerstag seine Internetseite neu gestaltet hat, sind mehr als 800.000 Inserate in 190 Ländern zu finden.
Teils ist es Philosophie der Portale, kostenlose Unterkünfte anzubieten, teils verlangen die Gastgeber Geld. Oft finanzieren sich die kommerziell orientierten Portale über Vermittlungsgebühren.
Was sind die Vorteile von privat gebuchten Zimmern und Wohnungen?
Private Unterkünfte sind nicht nur mitunter kostenlos oder wesentlich günstiger als etwa Hotelzimmer oder kommerziell vermietete Ferienwohnungen und -häuser. Es winkt auch der Reiz einer individuellen Urlaubs- oder Reiseerfahrung. Auch besteht die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und das Reiseziel anders kennenzulernen, als dies bei einem herkömmlichen Pauschalurlaub im Hotel möglich wäre. So können Reisende von Privatvermietern individuelle Tipps zur Gestaltung des Aufenthalts bekommen.
Welche Risiken gibt es beim "Social Travelling" als Reisender?
Eine Reihe von Problemen ist denkbar - vor allem aber, dass Unterkünfte nicht den Beschreibungen entsprechen. Manchmal gibt es auch persönliche Probleme mit dem Gastgeber. Die Regelungen der Onlineportale sind hier sehr unterschiedlich und sollten genau studiert werden. Teils empfehlen sie zunächst den Versuch, das Problem mit dem Gastgeber persönlich zu klären. Gibt es keine Lösung, helfen einige bei der Suche nach neuen Unterkünften. Schon gezahlte Beträge werden auch ganz oder anteilig erstattet. Erstattungen gibt es mitunter auch, wenn Gastgeber Stunden vor dem Reiseantritt kurzfristig einen Rückzieher machen.
Wie läuft eine Buchung ab?
Die Portale funktionieren so ähnlich wie soziale Netzwerke. Reisende können sich auf den Onlineportalen über die Profile der Gastgeber einen ersten Eindruck von den Unterkünften verschaffen und Kontakt aufnehmen. Aber auch die Gastgeber erhalten einen Eindruck von ihren Gästen. Zudem können Gäste und Gastgeber jeweils Bewertungen nach einem Aufenthalt abgeben. Dies kann ebenfalls Orientierung geben. Die Bezahlung wird teils über die Portale abgewickelt, teils mit den Gastgebern direkt.
Was müssen Gastgeber rechtlich beachten?
Mietrechtsexperten empfehlen Gastgebern, grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der sporadischen Vermietung einzelner Zimmer an Dritte könnten Vermieter kaum widersprechen, insbesondere wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse verdeutlichen könne, wie etwa finanzielle Entlastung. Ablehnen können Vermieter, wenn die ganze Wohnung untervermietet wird, weil dadurch das Vermietungsverhältnis seinen Charakter komplett verändert.
Muss ich Steuern für die Untervermietung zahlen?
Ein Gewerbe muss für Untervermietungen im geringfügigen Rahmen nicht angemeldet werden. Einnahmen aus der Vermietung jedoch müssen Gastgeber versteuern und dafür bei der Einkommensteuererklärung angeben. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht erst bei Einnahmen oberhalb der Freigrenze von 17.500 Euro, eine Gewerbesteuerpflicht bei Gewinnen ab 24.500 Euro.
AFP