1. Fuldaer Zeitung
  2. Reise

Urteil: Dresden hat kein Recht auf Kurtaxe

Erstellt: Aktualisiert:

Dresden an der Elbe ist bei Touristen sehr beliebt.
Dresden an der Elbe ist bei Touristen sehr beliebt. © dpa

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat der Stadt Dresden untersagt, eine Kurtaxe von Touristen einzuziehen.

Die Richter gaben der Klage eines Dresdner Hoteliers recht und erklärten die im Februar eingeführte Kurtaxsatzung der Stadt für unwirksam, wie das Gericht vergangene Woche mitteilte (Az. 5 C 1/14). Die Entscheidung ist den Angaben zufolge allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie kann von der unterlegenen Seite noch vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Dresden hatte die Gebühr in Höhe von 1,30 Euro je Übernachtung und Gast eingeführt, um mehr Geld für touristische und kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, die Philharmonie und den Zoo einzunehmen. Nach Einschätzung der Richter des OVG ist Dresden aber nicht berechtigt, eine Sonderabgabe in Form einer Kurtaxe zu erheben. Dieses Recht stehe dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes nur überwiegend vom Fremdenverkehr geprägten Gemeinden zu, die ihre Aufgaben typischerweise nicht allein aus allgemeinen Steuermitteln finanzieren könnten. Dies gelte etwa für Kur- oder Erholungsorte.

Dresden ohne "Ortscharakter"

Der "Ortscharakter" der sächsischen Landeshauptstadt sei mit diesen aber nicht vergleichbar, erklärte das Gericht in seiner Mitteilung zu dem Urteil. "Dresden ist zwar auch vom Fremdenverkehr mitgeprägt, jedoch wird vor allem die Wirtschaftskraft Dresdens von anderen Faktoren erheblich stärker als vom Fremdenverkehr bestimmt."

Viele Städte haben in den vergangenen Jahren und Monaten unter verschiedenen Bezeichnungen eine Kur-, Tourismus- oder Übernachtungsabgabe eingeführt. Dazu zählen unter anderem auch Berlin, Hamburg und Bremen. Hoteliers gehen vielerorts mit Rückendeckung des Branchenverbands Dehoga dagegen vor. Es gab deshalb bereits zahlreiche Prozesse vor Verwaltungs- und Finanzgerichten.

Die Hotels müssen die Abgabe bei den Gästen kassieren. Sie sehen sie als Bremse für den Tourismus und als bürokratischen Aufwand.

Zuletzt wiesen die Finanzgerichte in Hamburg und Bremen Klagen von Hotelbetreibern gegen die Tourismusabgaben in ihren jeweiligen Ländern ab und erklärten diese jeweils für verfassungsgemäß. Dagegen legten letztere aber Revision ein. Nach Angaben des Branchenverbands Dehoga liegt die Sache inzwischen beim Bundesfinanzhof.

Die beliebtesten Städte in Deutschland

AFP

Auch interessant