Flug verspätet? So reklamieren Passagiere richtig

Luxemburg/Hannover - Fluggäste haben künftig ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Was Sie beachten müssen, damit Sie ihr Recht bekommen, lesen Sie hier.
“Dadurch ist es jetzt viel leichter als früher, in solchen Fällen einen finanziellen Ausgleich zu bekommen“, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Denn bisher sei genau die Frage strittig gewesen, wann es sich um eine Verspätung und wann um einen Flugausfall handelt. Gezahlt wurde nur im zweiten Fall.
“Da hieß es manchmal, das ist eine Verspätung, selbst wenn die Leute erst Tage später fliegen konnten.“
Nach dem aktuellen Urteil können Passagiere bei einer Verspätung ab drei Stunden künftig die gleiche Entschädigungsleistung wie bei annullierten Flügen beanspruchen (Rechtssachen C-402/07 und C- 432/07).
Das sollten Sie beachten
BELEGE SAMMELN: “Als Erstes sollte man sich am Flughafen die Verspätung bescheinigen lassen“, riet Degott, der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht ist. Das gehe am Schalter, an vielen deutschen Flughäfen aber auch an den zentralen Servicepunkten. Ähnlich müssten auch Passagiere vorgehen, deren Flug ausfällt oder überbucht ist. Werden sie dann umgebucht, sollten sie ebenfalls alle Nachweise dafür aufheben, damit sie später beim Reklamieren etwas in der Hand haben. Als Belege für einen ausgefallenen Flug kommen etwa eine neue Bordkarte oder eine geänderte Flugnummer infrage. Auch wenn Fluggäste erneut einchecken müssen und dann einen zweiten Gepäckschein erhalten, ist das ein Hinweis für eine Annullierung.
ENTSCHÄDIGUNG EINFORDERN: Die Entschädigungsforderung sei immer an die Airline und nicht etwa an den Veranstalter zu richten, erklärte Degott. Bei ihr lasse sich je nach Länge der Flugstrecke eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro einfordern. Pauschalurlauber können aber zusätzlich beim Veranstalter einen Preisnachlass verlangen, wenn sie zum Beispiel wegen eines Flugausfalls einen mitgebuchten Mietwagen erst später als geplant nutzen können. Während für das Reklamieren solcher Mängel beim Veranstalter eine Frist von einem Monat gilt, ist das beim Einfordern der Entschädigung bei der Airline nicht so.
UNKOSTEN ABRECHNEN: Außerdem können betroffene Passagiere die Fluggesellschaft auch für Unkosten zur Kasse bitten, die wegen einer Verspätung entstehen. Sie muss für Essen und Getränke sorgen, für Telefonkosten aufkommen und notfalls auch eine Übernachtung übernehmen. Das gilt bei Flügen mit einer Strecke bis 1500 Kilometer ab zwei Stunden, bis 3500 Kilometer ab drei Stunden und auf längeren Strecken ab vier Stunden Verspätung.
dpa