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Fluggästen entgehen Millionen an Entschädigungen – wie Sie es richtig machen

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© bpcraddock /pixabay

Fast drei Viertel aller Fluggäste sind sich ihrer Fluggastrechte nicht oder teilweise bewusst. Das zeigt eine Studie. Wie Sie bekommen, was Ihnen zusteht, lesen Sie hier.

Berlin – Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ist nur jeder fünfte Befragte ausreichend über seine Fluggastrechte informiert. Doch dieses Wissen kann bares Geld wert sein: Wer bei verspäteten oder annullierten Flügen sein Recht durchsetzt, kann nach geltender EU-Verordnung 261/2004 bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten.

Ansprüche geltend machen

Die Ergebnisse der aktuellen YouGov-Studie im Auftrag des Fluggastrechteportals Flightright ergeben, dass 37 Prozent der Befragten sich ihrem Recht auf Entschädigung bei Flugausfall- oder Verspätung nicht bewusst sind. Dabei existiert die EU-Verordnung, die diese Entschädigungszahlungen regelt, bereits seit dem Jahr 2004. Allein in Deutschland hätten Fluggesellschaften in diesem Jahr bereits schätzungsweise 221 Millionen Euro an Fluggäste zahlen müssen, wenn alle Ansprüche geltend gemacht worden wären.

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So viel steht Ihnen zu

Die EU-Verordnung gilt für Flüge, die mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen oder annulliert werden. Verbrauchern stehen, je nach Länge der Flugstrecke, zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu – unabhängig vom Ticketpreis. Entschädigungsansprüche gelten für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten oder landen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

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Kunde im Recht – und doch bleibt Entschädigung aus

Viele Fluggesellschaften versuchen die Durchsetzung des Kundenanspruchs durch komplizierte Prozesse und teils fadenscheinige Ausreden abzuwehren. Auch wenn der Kunde im Recht ist, wagen nur die Wenigsten im Alleingang eine Klage gegen die Fluggesellschaft.

In Deutschland sind Entschädigungsansprüche jedoch bis zu drei Jahre rückwirkend gültig. Ausgenommen von der Verordnung sind Verspätungen und Annullierungen, die auf Streiks, Wetterbedingungen oder "außergewöhnlichen Umständen" beruhen.

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sca

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