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EU-Urteil: Diese Rechte haben Bahnkunden

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Wenn der Zug zu spät kommt, haben Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung - selbst wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof entschieden. So sehen die Regeln aus:

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1 / 11Wenn der Zug zu spät kommt, haben Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung - selbst wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof entschieden. © dpa (Symbolbild)
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2 / 11Grundsätzlich gilt: Ab einer Stunde Verspätung steht Bahnkunden Geld zu. Dann muss das Bahnunternehmen mindestens ein Viertel des Fahrpreises zurückerstatten. © dpa (Symbolbild)
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3 / 11Bei einer Verzögerung von zwei Stunden oder mehr wird eine Entschädigung von mindestens der Hälfte des Preises fällig. © dpa (Symbolbild)
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4 / 11Wenn die Fahrt für den Kunden „sinnlos“ geworden ist, kann er unter Umständen auch eine volle Erstattung des Fahrpreises verlangen. © dpa (Symbolbild)
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5 / 11Bahnreisende haben ab sofort aber auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. © dpa (Symbolbild)
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6 / 11Als höhere Gewalt werden alle Umstände außerhalb des Eisenbahnbetriebs verstanden, die das Unternehmen nicht vermeiden kann. Dazu gehören nach Angaben der Bahn zum Beispiel Unwetter, Streckensperrungen nach Selbsttötungen und Streiks. © dpa (Symbolbild)
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7 / 11Die Luxemburger Entscheidung gilt auch für die Deutsche Bahn und die anderen Betreiber von Zugverkehr in Deutschland. Also haben Bahnkunden künftig einen klaren Rechtsanspruch darauf, bei Verspätungen als Folge höherer Gewalt eine Entschädigung zu bekommen. © dpa (Symbolbild)
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8 / 11Und so geht's: Die Deutsche Bahn hat zusammen mit den meisten konkurrierenden Bahnbetreibern ein einheitliches Antragsformular für die Erstattung eingeführt. Im Formular muss der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf angegeben werden, die Art der Fahrkarte und die gewünschte Form der Entschädigung. © dpa (Symbolbild)
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9 / 11In Streitfällen können Bahnkunden die Schlichtungsstelle SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)einschalten. © dpa (Symbolbild)
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10 / 11Jeder Zug, der weniger als sechs Minuten Verspätung hat, gilt noch als pünktlich. Im Fernverkehr schwankte die Pünktlichkeitsquote in diesem Jahr zwischen 65,1 Prozent im Hochwassermonat Juni und 81,0 Prozent im Februar. © dpa (Symbolbild)
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11 / 11Das EU-Gesetzt gilt nicht für den öffentlichen Nahverkehr, Fernbusse, Flüge und Schiffsreisen. © dpa (Symbolbild)

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