Fuldaer Zeitung Reise EU-Urteil: Diese Rechte haben Bahnkunden Erstellt: 27.09.2013 Aktualisiert: 28.04.2014, 14:14 Uhr
Wenn der Zug zu spät kommt, haben Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung - selbst wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof entschieden. So sehen die Regeln aus:
1 / 11 Wenn der Zug zu spät kommt, haben Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung - selbst wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof entschieden. © dpa (Symbolbild) 2 / 11 Grundsätzlich gilt: Ab einer Stunde Verspätung steht Bahnkunden Geld zu. Dann muss das Bahnunternehmen mindestens ein Viertel des Fahrpreises zurückerstatten. © dpa (Symbolbild) 3 / 11 Bei einer Verzögerung von zwei Stunden oder mehr wird eine Entschädigung von mindestens der Hälfte des Preises fällig. © dpa (Symbolbild) 4 / 11 Wenn die Fahrt für den Kunden „sinnlos“ geworden ist, kann er unter Umständen auch eine volle Erstattung des Fahrpreises verlangen. © dpa (Symbolbild) 5 / 11 Bahnreisende haben ab sofort aber auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. © dpa (Symbolbild) 6 / 11 Als höhere Gewalt werden alle Umstände außerhalb des Eisenbahnbetriebs verstanden, die das Unternehmen nicht vermeiden kann. Dazu gehören nach Angaben der Bahn zum Beispiel Unwetter, Streckensperrungen nach Selbsttötungen und Streiks. © dpa (Symbolbild) 7 / 11 Die Luxemburger Entscheidung gilt auch für die Deutsche Bahn und die anderen Betreiber von Zugverkehr in Deutschland. Also haben Bahnkunden künftig einen klaren Rechtsanspruch darauf, bei Verspätungen als Folge höherer Gewalt eine Entschädigung zu bekommen. © dpa (Symbolbild) 8 / 11 Und so geht's: Die Deutsche Bahn hat zusammen mit den meisten konkurrierenden Bahnbetreibern ein einheitliches Antragsformular für die Erstattung eingeführt. Im Formular muss der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf angegeben werden, die Art der Fahrkarte und die gewünschte Form der Entschädigung. © dpa (Symbolbild) 9 / 11 In Streitfällen können Bahnkunden die Schlichtungsstelle SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)einschalten. © dpa (Symbolbild)
10 / 11 Jeder Zug, der weniger als sechs Minuten Verspätung hat, gilt noch als pünktlich. Im Fernverkehr schwankte die Pünktlichkeitsquote in diesem Jahr zwischen 65,1 Prozent im Hochwassermonat Juni und 81,0 Prozent im Februar. © dpa (Symbolbild) 11 / 11 Das EU-Gesetzt gilt nicht für den öffentlichen Nahverkehr, Fernbusse, Flüge und Schiffsreisen. © dpa (Symbolbild)