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Gibt’s Garantie auf Schnee?

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Stubaier Gletscher
Hier ist den Urlaubern der Schnee sicher: Winterspaß auf dem Stubaier Gletscher. © Tirol Werbung

Wintersport in tief verschneiter Landschaft: Etliche Reiseveranstalter und Skigebiete bieten dafür sogar eine Garantie. Doch was passiert, wenn die Hänge grün sind? Welche Rechte haben Urlauber?

Grüne Hänge und stillstehende Lifte im Winterurlaub – ein Albtraum für Skifahrer. Und das womöglich noch in einem Gebiet, das mit seiner Schneesicherheit wirbt. Die Urlaubsfreude ist dahin – gibt es Geld zurück? Das ist nicht so einfach, sagt Reiserechtler Professor Ernst Führich aus Kempten: „Es kommt zunächst darauf an, ob man eine Pauschalreise gebucht oder nur die Unterkunft vorbestellt hat.“ Haben Reisende über einen Katalog oder eine einschlägige Webseite eine komplette Reise gebucht und hat der Veranstalter eine Schneegarantie gegeben, „dann kann man vor Gericht ziehen, wenn das Versprechen nicht eingehalten wurde“. Solche Garantien gibt es zumeist in Skigebieten, die sehr hoch liegen oder einen Gletscher in unmittelbarer Nähe haben. Sölden in Tirol zum Beispiel – wegen einer Höhe bis zu 3340 Metern, zwei Gletschern und Schneekanonen. Das Zillertal wirbt dank des Hintertuxer Gletschers mit einer Schneegarantie, ebenso wie das Pitztal mit seinem Gletscher. Auch in Zermatt soll der Schnee zu 100 Prozent sicher sein: Auf dem Theodulgletscher trainieren im Sommer Ski-Nationalmannschaften.

Der Reiseveranstalter TUI gibt ebenfalls eine Schneegarantie: Wenn sieben Tage vor Anreise wegen Schneemangels nicht mindestens 75 Prozent der Lifte in dem Skigebiet des Zielortes geöffnet sind, können gebuchte Reisen bis fünf Tage vor Antritt der Reise gebührenfrei umgebucht werden. Diese Garantie gilt aber nicht immer. Reiserechtler Führich verweist auf Einschränkungen in den Geschäftsbedingungen. Man müsse das Kleingedruckte genau studieren, um zu wissen, was sich hinter dem Schlagwort „Schneegarantie“ verbirgt. Eine Preisminderung kann nur eingeklagt werden, wenn eine Garantie bei einer Pauschalreise nicht eingehalten wurde. Wenn es am Urlaubsort trotz Schneegarantie grün ist, sollte man Beweise sammeln, so Führich. Urlauber können sich etwa gegenseitig bezeugen, dass kein Schnee lag oder sich die Wetterlage vom Tourismusverband vor Ort bestätigen lassen. Solche Beweise sind stichhaltiger, da der digitale Zeitstempel bei Bildern manipuliert werden kann. Bei einem Gang vor Gericht halten sich Kosten und Nutzen nicht immer die Waage. Oft gibt es nur fünf oder zehn Prozent vom Reisepreis, bezogen auf die Tage, an denen der Mangel tatsächlich da war. „Wenn keine Zusage der Schneesicherheit da ist, gehört das Wetter zum allgemeinen Lebensrisiko“, sagt Führich. Daher zahle auch die Reiserücktrittskostenversicherung nicht, wenn man wegen Schneemangels stornieren will.

Die Klage funktioniert in der Regel nur bei einer Pauschalreise. „Wer nur sein Hotel vorbestellt, hat einen Beherbergungsvertrag geschlossen“, sagt Führich. Der habe nichts mit den Schneeverhältnissen im Skigebiet zu tun. „Der Hotelier muss das liefern, was er verspricht: Unterkunft, gegebenenfalls Angebote wie Halb- oder Vollpension und einen Wellness-Bereich.“ Halte er seinen Teil des Vertrages ein, kann er nicht belangt werden.

Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, von einem solchen geschlossenen Beherbergungsvertrag kostenlos zurückzutreten: „Wenn die Zufahrtswege zum Hotel versperrt sind, etwa durch Lawinen oder zu starken Schneefall, kann ein Gast kurzfristig wegen höherer Gewalt zurücktreten“, betont Führich – und zwar vom kompletten gebuchten Urlaub. Ratsam sei in einem solchen Fall ein kurzes Telefonat oder eine E-Mail an den Gastgeber. Und wenn ein Gast im Hotel eingeschneit ist und den Urlaub unfreiwillig verlängern muss? „Dann muss er den Zimmerpreis selbst weiterzahlen“, sagt Führich.

Verena Wolff

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Diese österreichischen Orte gelten als schneesicher – es gibt an mindestens 100 Tagen im Jahr Skibetrieb bei mindestens 30 Zentimeter Schneehöhe:

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