1. Fuldaer Zeitung
  2. Reise

Kreuzfahrt-Steward verletzt Passagier

Erstellt: Aktualisiert:

Rettungsring an der Reling - auf der "Queen Mary 2"
Rettungsring an der Reling. © dpa-tmn

Es war wohl einfach Pech: Auf einer Kreuzfahrt verletzte ein Steward einen Passagier mit seinem Tablett. Das Amtsgericht Rostock hat nun über das Schmerzensgeld entschieden.

Stößt auf einer Kreuzfahrt ein Steward mit einem Tablett gegen die Nase eines Reisenden, steht diesem Schmerzensgeld zu. Das hat das Amtsgericht Rostock entschieden (Az.: 47 C 135/12). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

Wunde an der Nase

In dem verhandelten Fall war ein Steward auf einer Kreuzfahrt im Roten Meer gegen das Nasenbein der Klägerin gestoßen. Dabei erlitt diese eine Risswunde. Danach war ihr schwindelig, sie begab sich in das Bordhospital. Dort wurde die Risswunde mit einem Pflaster fixiert. Den geplanten Ausflug nach Luxor trat die Frau auf ärztlichen Rat hin nicht an. Im weiteren Verlauf der Reise konnte sie nicht mehr im Pool und im Meer baden. Deshalb forderte sie Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden in Höhe von 300 Euro.

Keine entgangene Urlaubsfreude

Das Amtsgericht sprach ihr 300 Euro Schmerzensgeld zu. Die Klägerin habe ein Recht darauf, während der Reise nicht verletzt zu werden. Kein Anspruch bestehe jedoch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Das setzte eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraus. Die lag in dem Fall jedoch nicht vor. Die Folgen der Verletzungen klangen relativ schnell wieder ab.

Die schlimmsten Sünden am Strand und Pool

dpa

Auch interessant