Lockerung der Corona-Regeln bei Hotels und Schwimmbädern - der aktuelle Stand in den Bundesländern

Die Bundesländer können über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in eigener Verantwortung entscheiden. Eine Übersicht über Hotels und Schwimmbäder.
- Hier der aktuelle Stand der Lockerungen hinsichtlich Schwimmbädern und Hotels in Deutschland*.
- Wichtig: Die Lockerungen erfolgen auch im Urlaub* in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen.
- Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
Hotels und Ferienwohnungen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen*, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Hotels dürfen vom 29. Mai an öffnen, ausgenommen sind Wellnessbereiche.
BAYERN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab 30. Mai wieder öffnen.
BERLIN: Hotels und Ferienwohnungen können seit Montag öffnen.
BRANDENBURG: Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels seit Montag.
BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen.
HAMBURG: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.
HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Seit Montag sind Hotels und Ferienwohnungen auch für Bürger aus anderen Bundesländern geöffnet - und nicht mehr nur für Einheimische.
NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen dürfen schon länger betrieben werden, Hotels dürfen seit Montag mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufmachen.
RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.
SAARLAND: Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
SACHSEN: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.
SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels ebenfalls - zunächst aber für Gäste aus dem eigenen Land. Ab 28. Mai sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind möglich.
THÜRINGEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
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Freibäder und Freizeitparks
BADEN-WÜRTTEMBERG: Wann Freibäder öffnen dürfen, ist noch nicht absehbar. Freizeitparkfans* können sich auf den 29. Mai freuen.
BAYERN: Freizeitparks dürfen ab 30. Mai öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
BERLIN: Freibäder können seit Montag öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
BRANDENBURG: Nur kleine Freizeitparks mit Draußen-Angebot sind mit Einschränkungen geöffnet. Freibäder können ab 28. Mai öffnen.
BREMEN: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
HAMBURG: Freibäder sind noch geschlossen, eine mögliche baldige Öffnung wird diskutiert. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
HESSEN: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder dürfen seit Montag wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
NIEDERSACHSEN: Freibäder dürfen seit Montag wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
RHEINLAND-PFALZ: Freibäder sollen am 27. Mai öffnen dürfen, Freizeitparks am 10. Juni.
SAARLAND: Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.
SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.
THÜRINGEN: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.
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dpa/sca
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