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Streik: Was Passagiere wissen sollten

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Berlin - Nach der Streikankündigung der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO müssen sich viele Reisende zum Ende der Ferienzeit auf Flugausfälle einstellen. Lesen Sie hier, was Fluggäste beachten sollten.

Mögliche Auswirkungen eines Streiks und was Verbraucher beachten sollten, beantwortet der Reiserechtsexperte Kay Rodegra.

Was droht dem Fluggast bei einem Streik der Flugbegleiter?

Dem Verbraucher könnte vor allem eine Verspätungswelle drohen. Nicht nur der Lufthansa-Passagier könnte stundenlang am Flughafen festsitzen. Auch Fluggäste anderer Gesellschaften könnten betroffen sein, sollte der Streik länger andauern. Flieger könnten später abfliegen oder landen, Anschlussflüge könnten verpasst werden, und Zubringerflüge könnten verspätet ankommen. Dann sind Fluggäste aller Airlines betroffen.

Welche Rechte haben die Fluggäste?

Wer am Flughafen festsitzt - egal ob in Frankfurt oder in der übrigen EU oder auf einem Flug mit einer EU-Airline aus einem Drittstaat in die EU -, hat Ansprüche, die in der Fluggastrechte-Verordnung geregelt sind. Wer mehrere Stunden auf seinen Flieger warten muss, hat Anrecht auf Betreuung - einschließlich Verpflegung - durch die Airline.

Dieser Betreuungsanspruch tritt ab zwei Stunden Verspätung bei Kurzstreckenflügen in Kraft, ab drei Stunden Verspätung auf einem Flug der Mittelstrecke und ab vier Stunden Verspätung auf Langstreckenflügen. Sollte die Flugverspätung bis in die Nacht reichen, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen und auch den Transfer dorthin bezahlen. In Absprache mit der Gesellschaft können Passagiere möglicherweise auch auf den Zug umsteigen.

Müssen Fluggäste für die Betreuungskosten zuerst selbst aufkommen?

Die Verordnung sieht vor, dass die Betreuung kostenlos bereitgestellt wird. Das klappt aber oft nicht. Sollte die Airline trotz Nachfrage keine Betreuung bereitstellen können, muss sich der Fluggast selbst um Verpflegung und möglicherweise ein Hotelzimmer kümmern, alle Belege aufbewahren und die Kosten anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Diese Kosten sind verschuldensunabhängig. Die Airline muss dem Fluggast also helfen, egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm oder eben einen Streik der Flugbegleiter entstanden ist.

Können Fluggäste aufgrund einer Verspätung Flüge stornieren?

Wenn der Flieger mehr als fünf Stunden verspätet ist, kann der Passagier den Flug stornieren und sein Geld zurück erhalten - ohne Bearbeitungs- und Stornogebühren. Ein Pauschaltourist muss etwas mehr Geduld aufbringen: Er muss länger warten, hat zwar Anspruch auf dieselben Betreuungsleistungen aufgrund der EU-Fluggastrechte-Verordnung wie ein Individualtourist, kann aber nicht kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Den Reisepreis mindern kann er aber. Findet der Flug gar nicht statt oder nur mit ganz erheblicher Verspätung, zum Beispiel über 24 Stunden, kann er den Reisevertrag wegen Mängeln kündigen.

dapd

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