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Luxair-Crash: Schadenersatz für Angehörige

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Absturz
Bei dem Absturz waren 2002 20 Menschen ums Leben gekommen, darunter 15 Deutsche. © dpa

Luxemburg - Beim Absturz einer Luxair-Maschine kamen 20 Menschen ums Leben, darunter 15 Deutsche. Nun hat ein Gericht in Luxemburg darüber entschieden, ob Schadenersatz gezahlt wird.

Gut elf Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs werden die Hinterbliebenen mit insgesamt etwa 400.000 Euro entschädigt. Ein Gericht in Luxemburg sprach den neun Angehörigen, die geklagt hatten, am Dienstag Summen zwischen 21.000 und 130.000 Euro zu. Die Luxair-Maschine war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren 15 Deutsche.

Die bewilligte Summe lag unter den Forderungen der Angehörigen, deren Anwälte rund eine Million Euro gefordert hatten. „Wir werden prüfen, ob wir in Revision gehen“, sagten die Rechtsanwälte Dieter Grozinger und Pol Urbany für die Angehörigen. In den Beträgen für drei deutsche Familien und einen Luxemburger sind Schmerzensgelder und Anwaltskosten enthalten. Hinzu kommen werden teils noch Zinsen.

Nur zwei Menschen hatten das Unglück überlebt: der Pilot und ein französischer Passagier. Mit dem Urteil im Zivilprozess geht die gerichtliche Aufarbeitung des schwersten Unglücks in der luxemburgischen Luftfahrtgeschichte zu Ende.

Strafrechtlich war unter die Tragödie bereits im März 2012 ein Schlussstrich gezogen worden. Damals war der Pilot der Fokker 50 vor dem Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Drei weitere ehemalige Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair bekamen Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren.

dpa

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