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Österreich-Urlaub 2021: Alles zu Corona, Tests und Regeln

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Von: Franziska Kaindl

Der Österreich-Urlaub gestaltet sich seit Mai um einiges leichter. Welche Corona-Regeln bei der Einreise und vor Ort auf Sie warten, erfahren Sie hier.

Der Sommer steht vor der Tür und damit ist auch die Reise-Lust bei den Deutschen entfacht. Gelockerte Corona-Regeln* in den Nachbarländern erleichtern die Urlaubsplanung. Vor allem Österreich hat in den letzten Wochen viele Maßnahmen und damit die Einreise gelockert. Was Sie aktuell bei einem Urlaub beachten müssen, sehen Sie im Überblick.

Die aktuelle Corona-Lage in Österreich

Die Corona-Situation in Österreich hat sich in den letzten Wochen stark verbessert. Aktuell liegt die Inzidenz im gesamten Land bei einem Wert von 23,7 (Stand: 11. Juni). Zudem hat das Robert Koch-Institut nun ganz Österreich von der Liste der Risikogebiete genommen. Das erleichtert Urlaubern auch die Rückkehr nach Deutschland.

Österreich-Urlaub: Test, Impfung & Co. – Das müssen Sie bei der Einreise beachten

Vor der Einreise nach Österreich müssen sich alle Reisenden elektronisch registrieren. Die Empfangsbestätigung ist bei der Einreise ausgedruckt oder auf dem mobilen Gerät vorzuzeigen. Zudem muss jeder einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen können. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, während der Antigen-Test maximal 48 Stunden zurückliegen darf. Das Ergebnis oder das ärztliche Zeugnis darüber muss auf deutsch oder englisch vorhanden sind. Wer keinen negativen Test vorzeigen kann, muss den Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise auf eigene Kosten durchführen.

Alternativ zum negativen Testergebnis darf auch der Nachweis einer Impfung erbracht werden. Dabei reicht eine erste Dosis, wenn diese mindestens 22 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Bei einer Zweitimpfung darf sich nicht länger als neun Monate her sein. Auch ein Nachweis über eine durchgemachte Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten befreit von der Testpflicht.

Da Deutschland aus Sicht Österreichs zu den „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen“ gehört, ist keine Quarantäne bei der Einreise mehr nötig.

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Ist die Einreise nach Österreich mit ungeimpften Kindern erlaubt?

Die Einreiseverordnung gilt für Kinder genauso wie für Erwachsene, informiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf seiner Webseite. Kinder, die unter Aufsicht von Erwachsenen reisen, sind aber von Erleichterungen betroffen: Bis zum 10. Lebensjahr sind sie von der Nachweispflicht ausgenommen – sie müssen also keinen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorweisen. Sollte eine Quarantäne nötig werden, gilt diese als beendet, sobald die Quarantäne des begleitenden Erwachsenen beendet ist. Für jedes Kind ist allerdings die elektronische Registrierung vorzunehmen.

Bei minderjährigen Kindern zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr gilt, dass sie ein negatives Testergebnis bei der Einreise benötigen, sofern sie keinen Impf- oder Genesungsnachweis haben. Voraussetzung ist, dass der begleitende Erwachsene geimpft oder genesen ist und dies entsprechend nachweisen kann. Ansonsten muss die Testung innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden.

Diese Corona-Regeln gelten in Österreich

In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Menschen festgelegt. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht unter anderem in Supermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Apotheken oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wo keine Sitzplätze zugewiesen sind.

Gaststätten und Hotels haben wieder geöffnet, dürfen aber nur mit einem gültigen Test besucht werden. PCR-Tests sind 72 Stunden lang gültig, während Antigen-Tests 48 Stunden alt sein dürfen. Selbsttests sind auch erlaubt, dürfen aber maximal 24 Stunden alt sein und in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst werden, wie das Auswärtige Amt informiert. Im Innenbereich von Restaurants gelten Einschränkungen, was die Größe von Gruppen angeht.

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Österreich-Urlaub: Haben Campingplätze geöffnet?

Mit Inkrafttreten der Öffnungsverordnung in Österreich am 19. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder öffnen – dazu gehören auch Campingplätze. Laut dem Österreichischen Camping Club (ÖCC) gelten auf den Campingplätzen dieselben Regeln wie für andere Hotels oder Unterkünfte. Das heißt: Zum Betreten des Campingplatzes gilt die „3-G-Regel“, es müssen also ein negativer Test, eine Impfung oder ein Nachweis über eine Genesung erbracht werden. Wenn zusätzliche Freizeiteinrichtungen des Campingplatzes – zum Beispiel Gastgewerbe oder Sportstätten – genutzt werden, müssen Tests bzw. Nachweise erneuert werden.

Österreich 2021: Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?

Wer aus Österreichs nach Deutschland einreist, muss keine digitale Einreise-Anmeldung oder einen negativen Test vorlegen. Die Testpflicht besteht nur noch für Flugreisende, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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