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Skifahren 2021/22: Das sind die Corona-Regeln in Österreich, Deutschland, Schweiz & Co.

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Von: Franziska Kaindl

Einzelne Skifahrer bei Ischgl in Österreich.
In vielen Skigebieten wurden in den vergangenen Wochen die Corona-Maßnahmen gelockert. © Imago

Auch in diesem Jahr geht es in den Skigebieten nicht ohne Corona-Regeln. Worauf Wintersportler in Deutschland, Österreich, der Schweiz & Co. achten müssen.

Trotz der Omikron-Variante lockern viele Alpenländer derzeit ihre Corona-Regeln, sodass in der Wintersaison 2022 wieder weitestgehend unbeschwertes Skifahren möglich ist. Was Skifahrer aktuell im Urlaub in Österreich, Italien, Schweiz & Co. beachten müssen, lesen Sie hier.

Skifahren in Deutschland: Diese Corona-Regeln gelten aktuell

Deutschland ist ein Flickenteppich, was die Regeln fürs Skifahren angeht – in manchen Bundesländern gilt die 2G-Regel, in anderen wiederum ist der Zugang auch mit einem Test erlaubt.

In Bayern gilt zum Beispiel die 2G-Regel in Seilbahnen und Skiliften. Die 2G-plus-Regel für Seilbahnen nahm der Freistaat nach Protesten aus der Tourismusbranche wieder zurück. Ausgenommen von den Zutrittsbeschränkungen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in Seilbahnen, Liften, Innenräumen und in Anstehbereichen drinnen und draußen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 16 Jahren ist auch eine medizinische Maske ausreichend. Seit dem 9. Februar ist in Seilbahnen für mehr als zehn Personen wieder eine Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Zuvor waren es nur 25 Prozent.

In Baden-Württemberg sind die Regeln in den Skigebieten vom Infektionsgeschehen abhängig. Dieses hat dazu geführt, dass aktuell die 2G-Regel gilt. Somit dürfen auch hier Seilbahnen nur von Personen mit Impf- oder Genesenennachweis betreten werden. In Thüringen haben Skilifte bisher noch unter der 3G-Regel geöffnet, sodass auch Ungeimpfte mit einem negativen Test den Zutritt gewährt bekommen, wie der ADAC berichtet. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Nachweis.

Skiurlaub in Österreich 2021/22: Was derzeit gilt

Seit dem 19. Februar ist der Zutritt zu den Seilbahnen wieder mit einem 3G-Nachweis erlaubt. Kinder unter 12 Jahren sind komplett von der 3G-Regel befreit. Ungeimpfte und nicht-genesene Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen mit dem Holiday-Ninja-Pass auf die Pisten. Er ist mit mehreren Testungen (sowohl PCR- als auch Antigen-Tests) während des Aufenthalts verbunden.

Skiurlauber ab 15 Jahren müssen in den Kabinen jedoch eine FFP2-Maske tragen. Bei Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Generell gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, die FFP2-Maskenpflicht für die genannten Gruppen. Für Après-Ski gilt noch bis zum 4. März ein generelles Verbot. Dafür dürfen Hotels nun auch wieder unter einer 3G-Regelung öffnen. Zu beachten ist außerdem, dass seit dem 6. Dezember nur noch Impfzertifikate akzeptiert werden, die nicht älter als 270 Tage sind.

Lesen Sie auch: Urlaub trotz Omikron? In diesen Ländern gelten verschärfte Regeln.

Skifahren in der Schweiz: Aktuell lockere Corona-Regeln

Die Schweiz hat die Zertifikatspflicht am 17. Februar aufgehoben. Es sind also keine Nachweise für den Zutritt zu Seilbahnen und dergleichen angeordnet. Daher ist der Skibetrieb für alle offen. Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist allerdings darauf hin, dass in geschlossenen Berg- und Seilbahnen sowie Sesselbahnen eine Maskenpflicht gilt. In Hotels, Restaurants oder Bars gelten keine Zugangsbeschränkungen.

Zudem gilt die Schweiz aus Sicht der Bundesregierung als Hochrisikogebiet. Tagesausflügler sind zwar von der Melde- und Quarantänepflicht bei der Rückkehr ausgenommen, brauchen aber einen 3G-Nachweis.

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Italien-Urlaub: Was in Südtiroler Skigebieten gilt

In Italien gilt aufgrund des Infektionsgeschehens eine 2G-Regel für Skilifte und Hotels. Die Nachweispflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren – dieser kann in Form des Grünen Passes bzw. digitalen Covid-Zertifikat der EU vorgelegt werden. Wichtig zu wissen: Während die Einreise nach Italien mit einem maximal neun Monate alten Impfzertifikat möglich ist, ist dieses im Land selbst nur sechs Monate gültig. Wer also einen Impfnachweis besitzt, der älter als sechs Monate ist, braucht zusätzlich einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt), um Zutritt zu Hotels, Restaurants oder Skigebieten zu erlangen. Dasselbe gilt für einen Genesenennachweis, der älter als sechs Monate ist.

Geschlossene Kabinenbahnen dürfen maximal zu 80 Prozent belegt sein, offene Sessellifte zu 100 Prozent, wie der ADAC berichtet. Für alle Wintersportler ab sechs Jahren gilt die Maskenpflicht. Zudem muss ein Sicherheitsabstand zu anderen Gästen eingehalten werden.

Corona-Regeln zur Skisaison 2021/22 in Frankreich

In Frankreich gilt vorerst die 3G-Regel in den Skigebieten. Zudem müssen Personen ab sechs Jahren in Seilbahnen und in Warteschlangen eine Maske tragen, so der ADAC. Was die Einreise angeht, müssen ungeimpfte Personen laut Auswärtigem Amt einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist. Da das Festland Frankreichs als Hochrisikogebiet gilt, müssen Reiserückkehrer die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland ausfüllen und sich in Quarantäne begeben, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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