1. Fuldaer Zeitung
  2. Reise

Skigebiete in Bayern: Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Erstellt:

Von: Franziska Kaindl

Ein Schild in der Talstation der Sonnenkar-Sesselbahn weist auf die FFP2-Maskenpflicht im Skigebiet hin.
Skiurlaub in Bayern ist derzeit nur unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. © Hans-Werner Rodrian/Imago

Für den Winterurlaub in bayerischen Skigebieten gelten einige Corona-Regeln. Wie diese aussehen und welche Ausnahmen es für Kinder gibt, lesen Sie hier.

Zwischen den Jahren herrschte einiges an Betrieb in den bayerischen Skigebieten. Unter anderem in Garmisch-Partenkirchen waren die Parkplätze bereits frühmorgens besetzt und es bildeten sich lange Schlangen an den Ticketkassen, wie der BR berichtet. Auch in anderen Skigebieten wie Brauneck-Wegscheid, am Sudelfeld oder im Spitzingsee-Gebiet tummelten sich die Tagestouristen. Zu verdanken ist das vermutlich auch der Lockerung der Corona-Maßnahmen bezüglich den Skiliften*. Noch vor einigen Wochen fürchteten Betreiber, dass die Wintersaison vollends ins Wasser fallen könnte.

Diese Corona-Regeln gelten in den Skigebieten Bayerns

Der Bayerische Ministerrat hat Anfang Dezember die 2G-plus-Regel in den Skigebieten abgeschafft. Seither ist der Zutritt zu Seilbahnen und anderen Liftanlagen für Geimpfte und Genesene erlaubt – einen zusätzlichen negativen Test braucht es nicht mehr. Kinder unter 14 Jahren benötigen keinen 2G-Nachweis, für Jugendliche bis zu 17 Jahren gilt unter Vorlage des Schülerausweises noch bis zum 12. Januar dieselbe Ausnahme. Allerdings hoffen Liftbetreiber, dass die Staatsregierung diese Ausnahme verlängern wird. Kabinenbahnen, in denen mehr als zehn Personen Platz haben, dürfen nur mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent fahren, während kleinere Kabinen bis zu 75 Prozent ausgelastet sein dürfen. In Seilbahnen z.B. Schleppliften, die unter freiem Himmel bleiben, gelten keine Kapazitätsbeschränkungen.

Auch interessant: Skifahren in Österreich 2021/22: Das sind die aktuellen Corona-Regeln.

Abgesehen davon gilt in allen Seilbahnkabinen, Sessel- und Schleppliften sowie in allen Innenräumen und Anstehbereichen drinnen und draußen eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 16 Jahren genügt die medizinische Maske, während Kinder unter sechs Jahren von der Maskenpflicht befreit sind.

Lesen Sie hier: Skifahren 2021/22: Das sind die Corona-Regeln in Österreich, Deutschland, Schweiz & Co.

Skiurlaub in Bayern: Was gilt in Hotels

Für Beherbergungsbetriebe gilt in Bayern ebenfalls die 2G-Regel – auch hier haben also nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Eine Ausnahme gilt wiederum für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für minderjährige Schüler. Für Letztere gilt dies vorerst nur bis zum 12. Januar. Für Gäste gilt eine FFP2-Maskenpflicht. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant