Stehengelassene Fluggäste bekommen Geld
Karlsruhe - Fluggäste, die nach einem Umsteige-Stopp nicht weiterfliegen dürfen, weil ihr Gepäck noch nicht umgeladen ist, bekommen eine Ausgleichszahlung von der Airline.
Das hat der Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az. X ZR 128/11). Der Kläger wollte von München über Amsterdam nach Curacao in der Karibik fliegen, musste dann aber eine Nacht in Amsterdam verbringen, weil sein Gepäck nicht rechtzeitig umgeladen werden konnte.
Die Richter urteilten jetzt: Die Fluggesellschaft hat die Beförderung zu Unrecht verweigert, der Passagier hätte auch ohne Gepäck einsteigen dürfen. Jetzt stehen ihm nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung 600 Euro Ausgleich zu.
dpa