Bahn-Streik: Diese Rechte haben Fahrgäste

Bahnreisende müssen jetzt mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) droht ab Dienstagabend mit Streik. Was Fahrgäste jetzt wissen müssen.
Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen des geplanten Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet.
Entschädigung für Bahnreisende
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat von Dienstagabend ab 21.00 Uhr bis Mittwochmorgen um 6.00 Uhr einen bundesweiten Streik angekündigt. Die Deutsche Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 60 Minuten Verspätungerhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.
Deutsche Bahn erstattet Geld für Fahrkarten
Die Deutsche Bahn bietet ihren Fahrgästen auch Kulanzregelungen an: Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlosen erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren. Außerdem dürfen Bahnreisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt. Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärt die Bahn. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote wie das Schönes-Wochenende- und das Quer-durchs-Land-Ticket sowie reservierungspflichtige Züge. Die Bahn informiert ihre Kunden aktuell unter www.bahn.de/aktuell.
dpa