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Bahn-Streik: Wann gibt es den Fahrpreis zurück?

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Lokführer
Im Bahn-Tarifkonflikt hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Mitglieder für Mittwoch (27.08.2014) zu einer Protestversammlung in Fulda aufgerufen. Die Tarifrunde ist kompliziert. © dpa

Bei der Bahn brodelt es. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordert neue Tarife für ihre Lokführer. Welche Ansprüche haben Fahrgäste, wenn es zum Streik kommt?

Kommt es zu den angekündigten Streiks bei der Bahn und Verspätungen, erhalten Kunden zumindest einen Teil ihres Fahrpreises zurück: „Bei Verspätungen kann die Bahn keine höhere Gewalt gelten machen“, erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. „Darum haben die Reisenden im Falle einer erheblichen Verspätung grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung eines Teilbetrags des Reisepreises.“ So bekommen sie ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.

Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Rechtssache C-509/11).

dpa

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