Diese Urlaubsinsel in Europa gehört nicht mehr zu den Corona-Risikogebieten – das sind die Einreise-Regeln

Viele Urlaubsinseln Europas gehören zu den Corona-Risikogebieten. Für eine Destination gilt nach aktuellem Stand aber keine Reisewarnung.
Eigentlich warnt die Regierung aktuell vor Reisen im In- und Ausland. Dennoch sprach Lufthansa vor Weihnachten von einem sprunghaften Anstieg bei den Flugbuchungen, viele Deutsche zog es in sonnige Gefilde. Das lag vor allem daran, dass die Kanarischen Inseln* (am 20. Dezember sind die Kanaren wieder als Risikogebiet ein gestuft worden) und Madeira lange Zeit von Reisewarnungen gefeit waren. Sie gehörten zu den wenigen Strand-Urlaubszielen in Europa, die sich nicht unter den RKI-Risikogebieten befanden – jetzt allerdings nicht mehr. Dafür gibt es eine andere Urlaubsinsel, für die keine Reisewarnung besteht – ob hier bald der nächste Reise-Boom folgt?
Corona: Korsika-Urlaub ohne Quarantäne wieder möglich
Korsika ist eine der beliebtesten Urlaubsinseln in Europa. Eigentlich gehört sie zu Frankreich, ist aber sehr stark von italienischen Einflüssen geprägt. Was das Eiland so besonders macht, ist seine Mischung aus Bergen, dichtem Wald und traumhaften Stränden. Seit Kurzem gehört Korsika als eines der wenigen Urlaubsziele Europas zudem nicht mehr zu den Corona-Risikogebieten. Das heißt, die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen ist unter einen Wert von 50 pro 100.000 Einwohnern gesunken. Wer nun nach Deutschland zurückkehrt, muss also nicht in Quarantäne. Aber wie sieht es mit den Einreise-Regeln aus?
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Korsika-Urlaub: Diese Einreise-Regeln gelten in Corona-Zeiten
Generell ist die Einreise nach Frankreich aus Deutschland und allen anderen EU-Staaten möglich, so das Auswärtige Amt. Das trifft somit auch auf Korsika zu. Für die Einreise auf Korsika gelten aber trotzdem gesonderte Regeln: So muss ab dem 19. Dezember bis voraussichtlich zum 8. Januar 2021 ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test vorgelegt werden, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise gemacht wurde. Der Test ist für alle Reisenden über 11 Jahren verpflichtend und muss beim Beförderungsunternehmen, also zum Beispiel im Flugzeug, gezeigt werden. Zudem ist eine eidesstattliche Erklärung vorzubringen. Wer sich nicht an die Einreise-Regeln hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro rechnen. Bei einem Wiederholungsfall fällt es noch höher aus. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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