Airlines muss sich um verstopfte Klos kümmern

Dass ein Flieger sich verspätet, kann viele Gründe haben; verstopfte Toiletten gehören dazu. In diesem Fall haben Flugpassagiere aber auch Rechte, wie das Amtsgericht Rüsselsheim nun entschieden hat.
Verspätet sich ein Flug wegen einer verstopften Toilette massiv, haben die Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand, hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden (Az.: 3 C 1687/11 [33]).
In dem verhandelten Fall startete ein Flug von Teneriffa nach Stuttgart statt um 17.40 Uhr erst um 10.45 Uhr am Folgetag. Grund waren drei verstopfte Toiletten auf dem vorherigen Flug. Nach Ansicht des Gerichts sind solche technischen Defekte keine außergewöhnlichen Umstände. Das gelte auch dann, wenn die Airline alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten erledigt hat. Verstopfte Toiletten seien zwar meist auf unsachgemäßen Gebrauch durch Passagiere zurückzuführen, die Airline müsse jedoch an den Zielorten notwendige Geräte bereithalten, um die Toiletten absaugen zu können.
Ihre Rechte als Fluggast
Flugpassagiere stehen Ausgleichsleistung gemäß der EU-Verordnung und Betreuungsleistung wie Übernachtung, Verpflegung und Transport bei ausgefallenen bzw. verspäteten Flügen zu. Die Verordnung EG Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2004 regelt Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste.
Die Verordnung gilt für alle (auch nicht-europäische) Airlines, die von einem europäischen Flughafen abfliegen.
Betreuungsleistungen bei Flugverspätung oder Flugausfall
Je nach Länge der Wartezeit haben Passagiere Ansprüche auf Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterbringung und notwendige Transfers.
Die Betreuungsleistungen muss der Fluggast selbst direkt bei der Airline geltend machen, mit einem einfachen Formbrief, den Belegen in Kopie anbei und einer angemessenen Zahlungsfrist.
Ausgleichszahlungen
Bei allen Flügen die über drei Stunden verpätet ans Ziel kommen, haben Flugpassagiere einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wenn die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist.
Die Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen" vom Europäische Verbraucherzentrum Deutschland können Sie als pdf herunterladen.
dpa/ml
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