Der Siebenjährige, der glücklicherweise nur leicht verletzt wurde, kam nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein naheliegendes Krankenhaus. Eine Streife der Aschaffenburger Polizei begab sich umgehend zur Adresse der Fahrzeughalterin. Diese öffnete deutlich alkoholisiert die Wohnungstür. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von rund 1,6 Promille.
Im Ortsgebiet von Leidersbach sowie im Ortsteil Roßbach kam es am Mittwochabend zu zwei weiteren Verkehrsunfällen, bei denen die alkoholisierten Unfallverursacher zunächst von der Unfallstelle geflüchtet sind.
Ein 19-Jähriger stürzte gegen 17.30 Uhr in der Freiherr-von-Ketteler-Straße alleinbeteiligt mit seinem Kleinkraftrad und zog sich hierbei leichte Verletzungen zu. Noch vor Eintreffen der ersten Streife der Obernburger Polizei wollte der junge Mann zu Fuß von der Unfallstelle flüchten. Der Grund hierfür war schnell klar – ein Atemalkoholtest vor Ort ergab ein Ergebnis von rund zwei Promille.
Gegen 20.30 Uhr touchierte ein 62-Jähriger mit seinem Pkw insgesamt vier geparkte Fahrzeuge und hinterließ einen Sachschaden von über 10.000 Euro. Aufmerksame Zeugen, die den Unfall beobachtet hatten, konnten die Fahrt des Mannes stoppen. Sie zogen den Schlüssel am Fahrzeug ab und verständigten die Obernburger Polizei. Auch in diesem Fall konnte vor Ort schnell festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer alkoholisiert unterwegs war. Der Atemalkoholtest des Mannes zeigte ein Ergebnis von rund einem Promille.
Die drei Unfallverursacher müssen sich nun zunächst allesamt wegen einer Vielzahl von Straftaten verantworten. Zudem erhalten Sie Post von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und dürfen bis auf weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.
Neben einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols kommt auf den 62-Jährigen und auch die 67-Jährige ein Ermittlungsverfahren auf Grund des unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu. Gegen die Seniorin wird zudem wegen einer fahrlässigen Körperverletzung zum Nachtteil des siebenjährigen Schülers ermittelt. Neben der Durchführung zweier Blutentnahmen wurden die beiden Führerscheine noch vor Ort beschlagnahmt.
Gegen den 19-jährigen Mann wurde ein Verfahren auf Grund einer Trunkenheit im Verkehr, dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, sowie – nachdem er keinen Führerschein besitzt - des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Wegen eines Streits wurde kürzlich in Unterfranken die Polizei gerufen. Ein Beteiligter war inzwischen mit dem Auto davongefahren - betrunken und ohne Führerschein. (ah)