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Nach Urteil in Niedersachsen: Gericht kippt 2G-Regel auch im bayerischen Einzelhandel 

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In sämtlichen Läden in Bayern dürfen die Kunden wieder unabhängig von ihrem Impfstatus einkaufen. Die Corona-Kontrollen an der Eingangstür entfallen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Damit wurde die bundesweit vereinbarte 2G-Regel zum zweiten Mal kassiert.

München - Auch Menschen, die nicht gegen Corona geimpft sind, dürfen wieder in allen bayerischen Einzelhandelsgeschäften einkaufen gehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die sogenannte 2G-Regel am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Verordnung sei nicht klar zu entnehmen, welche Ladengeschäfte der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen und damit von der Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte erfasst würden, erklärten die Richter.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung.“ Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt. Aber wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sei „nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative“. Herrmann betonte: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.“

Corona: Gericht kippt 2G-Regel im Handel in Bayern

Der Handelsverband Bayern begrüßte die Aussetzung von 2G. „Wir hoffen, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist“, sagte Geschäftsführer Bernd Ohlmann am Mittwoch in München. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits Spielzeugläden und Bekleidungsgeschäfte von der Vorschrift ausgenommen habe, sei die neue Entscheidung von vielen Einzelhändlern erwartet worden. „Jetzt haben wir Klarheit.“

Corona Bayern 2G Einzelhandel
In Bayern wurde die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. © Christophe Gateau/dpa

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Der Einzelhandel hatte diese Lockerung schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht.“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab mit seiner Entscheidung einem Eilantrag eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt, das in der bayerischen 2G-Verordnung eine Verletzung seiner Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes sah. Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, betonte der Senat. Doch die Ausnahmen müssten sich klar aus Verordnung selbst ergeben, das dürfe nicht auf Behörden und Gerichte verlagert werden.

2G-Regel im Handel entfällt: Gericht sieht Schwierigkeiten bei Abgrenzung

Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar seien.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: „Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden.“ Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. „Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen.“

In Berlin scheiterte die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. Auch in Hamburg und Schleswig-Holstein blieben entsprechende Eilanträge ohne Erfolg. (dpa)

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