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Anklage nach tödlichem Sturz von Mainbrücke - Mann von Bekanntem zu Sprung animiert?

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Eine Polizistin rollt ein Absperrband aus
Nach dem tödlichen Sturz in Unterfranken steht ein 34 Jahre alter Mann im Fokus der Ermittler. (Symbolbild) © David Inderlied/dpa/Illustration

Nach dem tödlichen Sturz eines Mannes von einer Mainbrücke in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen zur Tatzeit 34-Jährigen erhoben. Er soll den Mann zum Sprung animiert haben.

Wörth am Main/Aschaffenburg - Vor ziemlich genau einem halben Jahr, am 17. Februar, ist ein 30-Jähriger von einer Mainbrücke in Unterfranken gestürzt und dabei tödlich verunglückt. Die Staatanwaltschaft Aschaffenburg hat nun Anklage gegen einen Mann erhoben, der maßgeblich an dem Unfall beteiligt gewesen sein soll.

Unterfranken: Tödlicher Sturz von Mainbrücke - Anklage erhoben

Die Anklage ist gegen einen zur Tatzeit 34-Jährigen erhoben worden, der seinen Bekannten zu einem Sprung in einen Fluss animiert haben soll. Zwischen Wörth und Erlenbach (Landkreis Miltenberg) ist die Tat damals geschehen.

Die Behörde teilte mit, dass sich der Angeklagte bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert habe. Daher müsse nun das Landgericht entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht. (Lesen Sie auch: Bewaffneter Mann wütet in Haus in Unterfranken - Anklage erhoben).

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung sowie Mord in mittelbarer Täterschaft. Letzteres bedeutet, dass ein Täter jemand anderen als „Werkzeug“ für die Begehung der Tat ausnutzt, also die Handlung nicht selbst ausführt.

Angeklagter schweigt und sitzt in Untersuchungshaft

Das Motiv des Verdächtigen ist unbekannt - Ermittler vermuten, dass er das Opfer zuvor geschlagen hat. Beide Männer kannten sich laut Staatsanwaltschaft seit mehreren Jahren. Als Todesursache sei ein Reflextod beim Eintauchen in das kalte Wasser wahrscheinlich.

Festgenommen wurde der Angeklagte in Rheinland-Pfalz eine Woche nach dem Sprung. Wegen psychischer Auffälligkeiten kam er zunächst in ein Bezirkskrankenhaus, später aber in Untersuchungshaft, wo er noch immer sitzt. „Seitens der Staatsanwaltschaft wird derzeit weder von einer verminderten Schuldfähigkeit noch von einer Schuldunfähigkeit des Angeschuldigten ausgegangen“, hieß es.

Die Leiche wurde drei Wochen nach dem Sprung von der Eisenbahnbrücke an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt an der bayerisch-hessischen Landesgrenze gefunden. (lwe/dpa)

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