1. Fuldaer Zeitung
  2. Unterfranken

Mann aus Bad Kissingen droht immenses Bußgeld - Anzeige durch Polizei

Erstellt:

Die Polizei zeigte einen 56-Jährigen wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Dem Mann droht ein hohes Bußgeld. (Symbolfoto)
Die Polizei zeigte einen 56-Jährigen wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Dem Mann droht ein hohes Bußgeld. (Symbolfoto) © studio v-zwoelf/stockadobe.com

Zu einer nicht angezeigten Versammlung mit rund 450 Personen kam es am Donnerstagabend im Stadtgebiet von Bad Kissingen. Einem 56-Jährigen droht ein hohes Bußgeld.

Bad Kissingen - Der Mann steht im Verdacht, auf die Gruppe eingewirkt zu haben. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet, wie die Polizei Unterfranken mitteilt. Der Teilnehmer hatte versucht, rund 50 Personen vom Aufzugsweg abzuleiten. Einer entsprechenden Lautsprecherdurchsage der Polizei wurde Folge geleistet, der Mann wurde identifiziert und angezeigt. Nun droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro.

Gegen etwa 18 Uhr fanden sich rund 200 Personen in der Oberen Marktstraße ein. Wie bei vorangegangenen Versammlungen gab sich kein Versammlungsleiter zu erkennen. Die Teilnehmer wurden daraufhin zunächst durch die Polizei auf die geltende Allgemeinverfügung der Stadt Bad Kissingen und die daraus resultierenden Beschränkungen hingewiesen.

Bad Kissingen: Mann droht hohes Bußgeld - Anzeige durch Polizei

Im Anschluss setzten sich die Teilnehmer geschlossen in Bewegung. Dabei schlossen sich weitere Personen an, so dass in der Spitze bis zu 450 Personen an der sich fortbewegenden Versammlung teilnahmen. (Lesen Sie auch: Corona-Protest in Schweinfurt: Polizei entdeckt bei sechs Teilnehmern Messer)

Die Versammlung endete gegen 19:20 Uhr ohne relevante Sicherheitsstörungen. Den Anweisungen der Polizei wurde größtenteils Folge geleistet. Lediglich wenige Teilnehmer versuchten durch ihr Verhalten wiederholt, jedoch erfolglos, negativ Einfluss auf die Versammlung zu nehmen.

Appell der unterfränkischen Polizei

Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei erneut an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen ordnungsgemäß anzuzeigen. Weiterhin sind die Corona-Regeln, insbesondere die geltenden Allgemeinverfügungen, einzuhalten. (tw)

Auch interessant