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Geflügelpest in Unterfranken ausgebrochen - Stallpflicht angeordnet

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Geflügelpest
Bei Hühnern eines Hobby-Geflügelhalters in Unterfranken ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das Landratsamt ordnete eine Stallpflicht für Geflügel an. (Symbolfoto) © Jens Büttner/dpa

Im unterfränkischen Fladungen ist bei Hühnern eines Hobby-Geflügelhalters die Geflügelpest ausgebrochen. Das Landratsamt ordnete deshalb eine Stallpflicht für Geflügel an.

Fladungen - Bei Hühnern eines Hobby-Geflügelhalters in Unterfranken ist die Geflügelpest ausgebrochen. Sämtliche noch lebenden Tiere des Bestandes seien durch das Veterinäramt Rhön-Grabfeld getötet und entsorgt worden, teilte die Behörde mit.

Wahrscheinlich hätten sich die im Freiland gehaltenen Hühner durch Wildvögel mit dem Virus angesteckt. Das Landratsamt ordnete eine Stallpflicht für Geflügel für die Stadt Fladungen und weitere Orte an. (Lesen Sie hier: Vogelsberger Veterinäramt empfiehlt Sicherheitsmaßnahmen wegen Geflügelpest)

Unterfranken: Geflügelpest bei Hühnern eines Geflügelhalters ausgebrochen

Das Umweltministerium hat bereits mit strengen Regeln auf die Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern reagiert, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Es gilt ein Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben. Damit soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, sodass die Geflügelpest möglichst nicht in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden kann.

Seit Oktober breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Für Menschen ist das Virus vom Typ H5N1 nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. (dpa)

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