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Prozessbeginn nach Gerüsteinsturz auf A7: Vier Männer angeklagt

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Tagtäglich wird an Deutschlands Autobahnen gearbeitet. In der Nähe von Schweinfurt betonieren Arbeiter im Juni 2016 eine Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Etliche Männer stürzen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Nun steht der Prozess zu dem Unglück an.

Schweinfurt - Für die Bauarbeiter muss es gewesen sein, als würde sich die Erde unter ihnen auftun: Vor fast sieben Jahren stürzten Teile einer neuen Autobahnbrücke auf der A7 in Unterfranken ein. Zurück blieb ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen meterhoch im halbfesten Beton.

Unterfranken: Nach Gerüsteinsturz auf A7 - Prozess gegen vier Männer

Ein Arbeiter überlebte das Unglück nahe Schweinfurt nicht, 14 weitere wurden verletzt, drei von ihnen lebensbedrohlich. Am Montag (13. März) startete vor dem Landgericht Schweinfurt die juristische Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft hat vier Männer angeklagt. Einem 49 und einem 65 Jahre alten Prüfingenieur sowie einem Statiker (51) wirft sie fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor.

Ein weiterer Prüfingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht. Der 51 Jahre alte Angeklagte soll die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein. Rund 1500 Tonnen Beton waren eingefüllt, als alles am 15. Juni 2016 zusammenbrach.

Nach bisherigen Erkenntnissen gab eine Gerüststütze der sogenannten Schraudenbach-Talbrücke, die in der Nähe von Werneck im Landkreis Schweinfurt steht, unter dem Gewicht nach. 13 Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen.

Prozess um Gerüsteinsturz
Zwei von insgesamt vier wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung angeklagten Männer beim Prozessbeginn in Schweinfurt. © Daniel Karmann/dpa

Der 59-Jährige steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt hat. Vielmehr soll er die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben. Dieser wiederum übertrug die Arbeit seinem 49 Jahre alten Angestellten. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.

Ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten hatte Ende 2019 begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden. Der Grund: Das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen wich in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten ab. Daraufhin wurde ein neues Gutachten erstellt. Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 65-Jährigen an. (dpa)

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