Die Ermittler gehen laut Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann seinen Pflichten nicht nachkam. Nun muss das Amtsgericht Aschaffenburg über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Die Sicherheitsaufsichtskraft soll nicht dafür gesorgt zu haben, dass die Gleise wegen Bauarbeiten für den Bahnverkehr in der Nähe von Stockstadt am Main (Unterfranken) gesperrt werden. Bei dem Unfall am 1. September 2020 hatte eine Regionalbahn zwei Gleisarbeiter erfasst und tödlich verletzt.
Die 22 und 34 Jahre alten Männer wurden von einem Zug der Hessischen Landesbahn tödlich verletzt. Die 17 Fahrgäste des Zuges blieben nach damaligen Polizeiangaben unversehrt. Die Strecke zwischen Darmstadt und Aschaffenburg war nach dem Unfall stundenlang gesperrt. (akh)