Das auf nur einem einzigen schmalen Metallfuß stehende und in sich flexibel gelagerte Schiebetor war mit beschädigten Gurten zu sichern versucht worden und konnte deshalb auf dem Anhänger von Hand hin und her bewegt werden. (Lesen Sie hier: Polizei stoppt Lkw mit Langholz nahe der A5)
Es bestand damit, neben der Gefahr eines Ladungsverlustes, gleichzeitig, wegen des großen Ladungsüberhanges nach vorne, eine hohe Gefährdung des Gegenverkehrs bei Kurvenfahrten außerhalb der Autobahnen. Wie sich zudem herausstellte, verfügte der 46-jährige Fahrer aus Rumänien auch nicht über die für diesen Transport gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation. Auch hier hieß es deshalb: Zwangspause mit Polizei-Sicherungskralle.
Beiden Transporten konnte am nächsten Tag die Weiterfahrt gestattet werden. Dem Ersten, weil das Begleitfahrzeug eingetroffen war, dem Zweiten, weil er mit einem Autokran entladen worden war. Das Tor ging nun liegend auf einem geeigneten Tieflader auf die Weiterreise. Auch der Mähdrescher konnte nun weiterbefördert werden.
Die Autobahnpolizei hat gegen die verantwortlichen Fahrer und Transportunternehmer Bußgeldverfahren eingeleitet. Dreistellige Bußgeldbeträge und Punkteeinträge im Fahreignungsregister in Flensburg seien zu erwarten, so die Polizei. (sec)