Dort hatte die Gemeinde Antrifttal beantragt, für den Bewohner die Ersatzzwangshaft anzuordnen. Wie Bürgermeister Krist einräumt, hatte sich die Gemeindeverwaltung davon ein Stück weit eine erzieherische Wirkung erhofft, auch um den Antragsgegner zukünftig zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu bewegen. Krist hatte darauf gehofft, dass die Haft einen Eindruck hinterlasse und zur Läuterung beitrage. Das Landgericht urteilte jedoch anders: „Keine Inhaftierung zur Durchsetzung künftiger Heckenschnitte“, ist die entsprechende Pressemitteilung überschrieben.
Zu der Entscheidung teilt das Landgericht mit: „Nach Einschätzung des Gerichts ist der mit einer Ersatzzwangshaft verbundene Eingriff in die Freiheit der Person zur Durchsetzung einer Verpflichtung, die bereits durch die Gemeinde selbst vorgenommen wurde, nicht verhältnismäßig.“ Auch eine Anordnung von Ersatzzwangshaft „auf Vorrat“, also für die Durchsetzung zukünftiger Verpflichtungen, sei aus Sicht der Kammer rechtlich nicht zulässig.
Die Gemeinde Antrifttal prüfe nun eine Beschwerde gegen die Entscheidung. „Wir können ja nicht einfach zusehen, wie der Bereich verlottert“, betont der Bürgermeister, der von einem „absoluten Einzelfall“ in der Kommune spricht. Die müsse nun sehen, wie sie künftig am betroffenen Grundstück für Ordnung sorgt. Denn die Hoffnung auf Einsicht hegt Krist nicht.
Beschnittene Äste haben kürzlich auch für Ärger im Kinzigtal gesorgt: Auf einer Streuobstwiese bei Schlüchtern-Elm wurden für den Transport von Windrad-Teilen gleich mehrere Bäume beschnitten - ohne dass der Eigentümer in Kenntnis gesetzt wurde.