Corona im Vogelsberg: Fallzahlen steigen unaufhörlich - Gesundheitsamt stößt an seine Grenzen

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen stößt das Gesundheitsamt im Vogelsberg an seine Grenzen. Es können nicht mehr alle Kontaktpersonen zeitnah informiert werden.
Vogelsbergkreis - Im Vogelsbergkreis steigen die Corona-Zahlen unaufhörlich. Die Folge: Bei der Kontaktnachverfolgung stößt das Gesundheitsamt an seine Grenzen. Es können nicht mehr alle Kontaktpersonen zeitnah informiert werden, gab der Kreis in einer Pressemitteilung bekannt. Das Personal im Gesundheitsamt werde bereits von Kollegen aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung unterstützt. Zudem werden zeitnah weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt.
Der Vogelsbergkreis hat deshalb eine Übersicht über die wichtigsten Regeln veröffentlicht, die bei einer Corona-Infektion zu beachten sind. Weitere Informationen findet man auch auf der Website www.hessen.de. (Mit dem Corona-Ticker für den Vogelsberg bleiben Sie auf dem Laufenden)
Corona im Vogelsberg: Gesundheitsamt stößt an Belastungsgrenze
Ein Schnell- oder PCR-Test ist positiv, man ist mit Corona infiziert. Was ist zu tun? Bei einem positiven Selbsttest oder Antigentest ist man zu einem PCR-Test verpflichtet. Dafür darf man die Wohnung verlassen. Den PCR-Test kann man beim Hausarzt oder einer Teststelle durchführen lassen.
Ist der PCR-Test negativ, ist die Isolation beendet.
Unabhängig vom Impfstatus muss man sich bei einem positiven PCR-Testergebnis 10 Tage in Isolation begeben. Hierfür ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Man darf in dieser Zeit die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, der nicht zum Haushalt gehört.
Man muss das zuständige Gesundheitsamt informieren, sofern man innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses Symptome einer Covid-19 Erkrankung hat wie Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Fieber oder trockenen Husten.
Positiver Corona-Test: So müssen Sie sich nun verhalten
Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einen PCR-Test möglich. Für die Testung darf man die Wohnung verlassen. Sofern man ein negatives Testergebnis hat, ist man mit Übersendung des negativen Ergebnisses an das Gesundheitsamt von der Isolation befreit. Ist es positiv, bleibt die Isolation bis zum Ablauf der 10 Tage oder einer gegebenenfalls anderen Anordnung des Gesundheitsamtes bestehen.
Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gilt: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test (nach 7 Tagen) möglich. Zudem muss man mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. (Lesen Sie hier: Mangel an Pflegekräften: So angespannt ist die Lage in den Kliniken)
Person im eigenen Haushalt infiziert: Diese Corona-Regeln müssen Sie beachten
Jemand im eigenen Haushalt ist positiv getestet, was ist zu tun? Ab dem Erhalt des positiven PCR-Ergebnisses eines Haushaltsangehörigen muss man sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Hierfür ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig, man darf in dieser Zeit die Wohnung nur für dringend erforderliche Besorgungen (z.B. Lebensmitteleinkauf) verlassen.
Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einen PCR-Test möglich. Sofern man ein negatives Testergebnis hat, ist man mit Übersendung des Ergebnisses an das Gesundheitsamt von der Quarantäne befreit. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, können sich bereits ab dem 5. Tag freitesten
Treten im Haushalt während dieser Zeit weitere Infektionsfälle auf, so verlängert sich die Quarantänedauer für die übrigen Haushaltsangehörigen hierdurch nicht.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehöriger befreit
Als Haushaltsangehöriger ist man von der Quarantäne befreit, wenn man
- dreifach geimpft (geboostert, gilt mit dem Tag der Booster-Impfung; auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson sind nun drei Impfungen nötig),
- genesen und doppelt geimpft (ab dem Tag der Impfung),
- doppelt geimpft und genesen (ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test),
- frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem 15. Tag der Zweitimpfung),
- frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests) oder
- genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)
ist.
Entwickelt man in den 10 Tagen nach Erhalt des positiven Testergebnisses eines Haushaltsmitglieds Krankheitssymptome für COVID-19, muss man das zuständige Gesundheitsamt informieren und einen Test (Antigentest oder PCR-Test) durchführen lassen. Sofern dieser positiv ist, sind die Regelungen für Personen mit positivem Test zu beachten.
Für Kontaktpersonen eines Infizierten erfolgt die Anordnung der Quarantäne ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Es gelten dann die gleichen Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen. (sec)