Corona im Vogelsberg: Krankenhaus Eichhof passt Besucherregeln an

Entsprechend der Corona-Infektionslage hat das Krankenhaus Eichhof in Lauterbach im Vogelsberg die Besucherregeln erneut angepasst.
Update vom 23. November, 9.54 Uhr: Das Krankenhaus Eichhof hat die Besuchsregeln erneut angepasst. In der Zeit von 15 bis 17 Uhr sind Besuche für eine Stunde möglich, heißt es in einer Pressemitteilung.
Corona im Vogelsberg: Krankenhaus Eichhof passt Besucherregeln an
Pro Patientenzimmer wird einer Person für jeweils eine Stunde der Zutritt gewährt. Absprachen dazu müssen mit dem Personal getroffen werden. Sonderregelungen gibt es für die Intensivstation, die Psychiatrie und die Geriatrie in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung.
Der Zugang ist nur möglich mit einem gültigen Negativ-Nachweis (offizieller Antigenschnelltest oder PCR-Test - beide nicht älter als 24 Stunden). Es gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln mit Maskenpflicht (KN95/FFP2 Standard).
Besucher und Begleitpersonen mit Erkältungssymptomen, positivem COVID-Schnelltest oder positivem COVID-PCR-Test dürfen das Krankenhaus Eichhof nicht betreten.
Update vom 11. November, 10.40 Uhr: Das Krankenhaus Eichhof lockert ab Montag, 14. November, die Besuchsregeln. In der Zeit von 15 bis 17 Uhr sind Besuche für eine Stunde möglich. Das Besuchsverbot wird der derzeitigen Lage entsprechend aufgehoben und pro Patientenzimmer wird einer Person für jeweils eine Stunde der Zutritt gewährt. Absprachen dazu müssen mit dem Personal getroffen werden. Sonderregelungen gibt es für die Intensivstation, die Psychiatrie und die Geriatrie in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung, heißt es in einer Mitteilung.
Corona im Vogelsberg: Krankenhaus Eichhof hebt Besuchsverbot auf
Weiterhin gültig bleibt die 3G-Regelung. Der Zugang ist nur mit gültigem Nachweis über Impfung, Genesung oder mit Negativ-Test (Antigenschnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf), möglich. Die Abstands- und Hygieneregeln mit Maskenpflicht (FFP2 oder KN95) bleiben bestehen.
Bei Erkältungssymptomen dürfen Besucherinnen und Besucher das Krankenhaus nicht betreten. Das Krankenhaus Eichhof bittet um Verständnis, dass Zugangsregeln sich jederzeit ändern können und je nach Situation neu bewertet werden müssen. Bei Änderungen wird zeitnah informiert.
Lesen Sie hier die Erstmeldung vom 6. Oktober, 8.44 Uhr: Lauterbach - „Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden sehen wir uns erneut dazu gezwungen, unser Haus für Besucherinnen und Besucher zu schließen“, erklärte Dr. Johannes Roth, der Ärztliche Direktor und Chefarzt Innere Medizin/Gastroenterologie im Krankenhaus Eichhof in Lauterbach im Vogelsberg.
In Ausnahmesituationen, wie Sterbebegleitung oder schwersten Erkrankungen, seien im Einzelfall Sonderregelungen in Absprache mit den behandelnden Ärzten möglich. Die Corona-Regelung trete sofort in Kraft. Auch im Klinikum Fulda und im Herz-Jesu-Krankenhaus sowie im Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld sind die Besucherregeln angepasst worden.
Corona im Vogelsberg: Krankenhaus Eichhof schließt ab sofort wieder für Besucher
„Die Maßnahme ist alternativlos, die Lage ist in allen Lebensbereichen - vor allem aber im Gesundheitssystem - wieder deutlich angespannt“, erklärt Dr. Gerhard Holzberger (lesen Sie auch hier: Corona-Singers treffen sich zum 500. Mal - Pandemie macht aus Nachbarinnen Gesangs-Freundinnen).
Um krankheits- oder quarantänebedingte Personalengpässe auszuschließen und eine Überlastung zu verhindern, habe man sich am Lauterbacher Krankenhaus jetzt schon entschieden, die Reißleine zu ziehen, erklärt der Hygieneverantwortliche Arzt und Leiter des Krisenstabes am Krankenhaus Eichhof (lesen Sie auch hier: Corona im Vogelsberg: Das sind die aktuellen Zahlen).
Video: Corona regional - das Update für Hessen
Wie lange die Schließung für Besucherinnen und Besicher dauern werde, dazu können die Verantwortlichen derzeit keine Angaben machen, aber wie auch in den vergangenen zwei Jahren seit Beginn der Pandemie werde man immer zeitnah die Situation im Vogelsberg und im Haus bewerten und die Öffentlichkeit über Änderungen informieren.