Geflügelpest bricht in Freiensteinau aus: 17 Pfauen sterben - Jetzt werden knapp 100 weitere Vögel getötet

Die Vogelpest ist in Freiensteinau (Vogelsberg) ausgebrochen. In einer privaten Vogelhaltung sind 17 Pfauen gestorben. Nun müssen knapp 100 weitere Vögel getötet werden.
Update vom 19. Januar, 10.26 Uhr: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Beschwerde des Geflügelhalters aus Freiensteinau zurückgewiesen.
Der Antragsteller hält auf seinem Grundstück zahlreiche Vögel: insgesamt 46 Eulen, zwei Kolkraben, drei Nandus, 18 Gänse, sechs Enten, zehn Hühner, zwei Seriema, zwei Kraniche, Sittiche, 50 Tauben sowie einen Pfau. Mit Ausnahme der Tauben muss der gesamte Vogelbestand nun getötet werden.
„Die unterschiedlichen Unterbringungsorte der von ihm gehaltenen Vögel seien im Hinblick auf die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe nicht ausreichend räumlich getrennt“, erklärt der Gerichtshof in einer Pressemitteilung. Das Vogelgrippevirus könne etwa durch einfachen Luftzug oder durch das zur Pflege der Tiere vorgesehene Personal, das zwischen den einzelnen Haltungsorten hin und herlaufe oder vorliegend sogar durch die Käfige hindurchgehe, übertragen werden.
Außerdem sei nach den Erkenntnissen des Friedrich-Loeffler-Instituts das Virus nicht nur bei toten, sondern auch bei klinisch gesund beprobten Enten und Gänsen nachgewiesen worden.
Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Update vom 18. Januar, 17.34 Uhr: In dem Bestand des Freiensteinauer Geflügelhalters ist ein weiterer Geflügelpest-Fall aufgetreten, teilt der Vogelsbergkreis mit. Das hochansteckende Virus sei bei einem verendeten Pfau festgestellt worden. Somit bestehe in dem Bestand ein fortwährendes Seuchengeschehen.
Geflügelpest in Freiensteinau: Zahlreiche Pfauen sterben - Andere Vögel auf Abschussliste
„In der Nacht zum Donnerstag vergangener Woche war der letzte noch lebende Pfau verendet“, berichtet der Vogelsbergkreis. Eine Amtstierärztin des Vogelsberger Veterinäramtes habe das Tier zur Untersuchung ins Landeslabor gebracht. Dieses habe am Montag das positive Testergebnis gemeldet.
Das Verwaltungsgericht in Gießen hatte in der vergangenen Woche die Tötungsanordnung nach Geflügelpestverordnung für die Tiere in Freiensteinau bestätigt. Daraufhin legte der Geflügelhalter Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Update vom 15. Januar, 14.13 Uhr: Die Beteiligten haben, nachdem der Eilantrag vom Verwaltungsgericht Gießen abgelehnt wurde, Beschwerde eingelegt. Nun muss die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel abgewartet werden. Das schreibt der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung. Zudem weist der Kreis darauf hin, dass die Maßnahmen der Geflügelpestverordnung auch für artengeschützte Tiere gelten.

„Die Auffassung des Regierungspräsidiums Gießen, dass eine Genehmigung von Ausnahmen im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommen kann, wird seitens des Vogelsbergkreises und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) geteilt“, so der Landkreis. „Es ist ausdrücklich in der Geflügelpestverordnung festgeschrieben, dass auch Ausnahmen von der gesetzlich vorgeschriebenen Tötung durch eine Freitestung von Einzeltieren nicht möglich sind“, heißt es in der Mitteilung.
Geflügelpest in Freiensteinau: Landkreis teilt Auffassung des Regierungspräsidiums Gießen
+++ 15.49 Uhr: Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag gegen die tierseuchenrechtliche Anordnung des Vogelsbergkreises abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, die Tötung der anderen Vögel des Bestandes werde von der Geflügelpestverordnung „zwingend vorgesehen“. Die Halter der Tiere sind der Auffassung, dass die vorsorgliche Tötung „unnötig und unverhältnismäßig“ sei. Die erkrankten Pfauen seien nicht gemeinsam mit den übrigen Vögeln gehalten worden. Die Entscheidung (Beschluss vom 14.01.2021, Az.: 4 L 48/21.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Update vom 14. Januar, 9.25 Uhr: Der Geflügelpest-Ausbruch in Freiensteinau beschäftigt nun auch die Gerichte. Nachdem 16 Pfauen verendeten, ordnete das zuständige Veterinäramt die Tötung mehrerer Dutzend weiterer Vögel der privaten Haltung an. Das Verwaltungsgericht Gießen setzte die Anordnung auf Betreiben des Halters zunächst aus. Dagegen legte die Behörde nun Beschwerde ein. Die Entscheidung liegt laut Regierungspräsidium Gießen nun beim Hessischen Verwaltungsgerichthof.
46 Eulen, drei Wüstenbussarde und 36 andere Vögel sind von der Tötungsanordnung betroffen
Aus Sicht des hessischen Umweltministeriums könne für die private Haltung in Freiensteinau keine Ausnahme greifen. Dafür würden laut Ministerium die baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen fehlen. Auch sei diese nicht als eine Einrichtung genehmigt worden, die Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen halte. Einen entsprechenden Antrag hätten die Halter spätestens drei Monate nach der Inbetriebnahme stellen müssen. Dies sei nicht geschehen.
Der Landestierschutzverband Hessen hatte in einem Brief an das Veterinäramt des Vogelsbergkreises appelliert, eine Quarantäne als Alternative zur Tötung zu prüfen. 46 Eulen, drei Wüstenbussarde und 36 andere Vögel sind laut Verbandsangaben von der Tötungsanordnung betroffen. Größtenteils gehören die Tiere geschützten Arten an. Obwohl der Halter eine quarantänegemäße Unterbringung für die Vögel geschaffen hat und Abstriche genommen wurden, erklärte das Ministerium, oberstes Ziel müsse es sein, den Infektionsherd schnellstmöglich zu beseitigen und einer Weiterverbreitung der Seuche Einhalt zu gebieten. Zu den Maßnahmen gehöre vor allem die sofortige Tötung aller im Bestand gehaltenen Vögel.
Erstmeldung vom 8. Januar, 10.51 Uhr:
Freiensteinau - In der Gemeinde Freiensteinau im Vogelsbergkreis wurde am Donnerstag, 7. Januar, der erste Fall von klassischer Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung in Hessen festgestellt, meldet das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. „Innerhalb weniger Tage zeigten 16 Pfauen des Bestandes massive Krankheitserscheinungen und verendeten“, heißt es in der Pressemitteilung. „Es konnte der hochpathogene Virus-Subtyp H5N8 nachgewiesen werden.“
Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Geflügelpesterregers werden laut Ministerium nun Restriktionszonen von drei und zehn Kilometern um den Ausbruchsort Freiensteinau eingerichtet, in denen verschärfte Kontrollmaßnahmen gelten.
Geflügelpest bricht in Freiensteinau aus: 16 Pfauen sterben - Geflügel im Umkreis muss im Stall bleiben
Unter anderem müssen innerhalb der zehn Kilometer um den Ausbruchsort Geflügel und andere gehaltene Vögel bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden, erklärt das Ministerium. Ein Freilauf ist untersagt. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden durch eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Mitteilungsblatt des Landkreises informiert.“
Video: Geflügelpest weitet sich aus - Tausende Tiere werden getötet
„Der aktuelle Ausbruch zeigt, dass Geflügelpesterreger weiterhin in der Wildvogelpopulation kursieren und jederzeit mit neuen Fällen gerechnet werden muss. Dies gibt uns dringenden Anlass zu einer erhöhten Wachsamkeit“, sagt Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. „Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben“, erklärte die Ministerin.
Hintergrund
Das Landwirtschaftsministerium erklärt: Mit der Rückkehr der Zugvögel besteht in jedem Jahr die Gefahr des Ausbruchs von Geflügelpest in Deutschland. Die hochpathogenen Varianten dieser Viren können zu massenhaften Todesfällen insbesondere in Hühner- und Putenhaltungen führen. In Haltungen, in denen der Erreger nachgewiesen wird, müssen alle Vögel getötet werden.
Die in diesem Jahr zirkulierenden Viren haben bereits zum Tod von tausenden Wasservögeln an den norddeutschen Küsten geführt. Deutschlandweit wurden bisher über 30 Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt. Fast 170.000 Hühner, Puten, Gänse und Enten mussten bereits getötet werden. Andere Staaten wie die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark, Italien und Polen sind ebenfalls betroffen. In Hessen wurde bereits Mitte Dezember bei tot aufgefundenen Schwänen an den Ober-Mooser Teichen im Vogelsbergkreis die Virusinfektion festgestellt.
Funde von verendetem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) sollten der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Auf der Website des Umweltministeriums sind ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar.
„Es muss weiterhin alles unternommen werden, um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hat oberste Priorität. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Bestände intensiv zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielweise eine erhöhte Sterblichkeit oder reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständige Veterinärbehörde zu melden.“ (lea)