Geflügelpest im Vogelsbergkreis: Jungschwäne auf dem Ober-Mooser Teich tot aufgefunden

Erster Fall in Hessen: Im Vogelsbergkreis wurde die Geflügelpest nachgewiesen, das gab die Pressestelle am Freitag bekannt. Bei tot aufgefundenen Jungschwänen auf dem Ober-Mooser Teich wurde der Geflügelpesterreger nachgewiesen.
Vogelsbergkreis - Seit März leben Schwäne am Ober-Mooser Teich. Sieben Jungtiere sind nun an der Geflügelpest verendet. Der Nachweis mit dem Geflügelpesterreger H5N8 im Vogelsbergkreis ist der erste Fall im Jahr 2020 in Hessen.
Wie die Pressesprecherin Sabine Galle-Schäfer mitteilte, seien alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Ober-Mooser Teich durch Mitarbeiter des Veterinäramtes überprüft worden. „Dabei wurden keine Krankheitssymptome festgestellt“, sagte die Pressesprecherin des Vogelsbergkreises. Eine Übertragung auf den Menschen sei bisher nicht bekannt.
Erster Fall in Hessen: Geflügelpest im Vogelsbergkreis
Da das Geflügelpestvirus sich hauptsächlich durch den Kot infizierter Zugvögel verbreitet, müsse vermieden werden, dass sich Hausgeflügel ansteckt. Deshalb sind die Halter von Geflügel im Vogelsbergkreis aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehöre unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen.
Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit dem das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Außerdem könne durch Hygienemaßnahmen wie Kleider- und Schuhwechsel vor Betreten der Geflügelhaltung die Gefahr eines Eintrags reduziert werden. Zum Schutz des Geflügels werde vom Vogelsbergkreis empfohlen, die Tiere in einem geschlossenen Stall, einer von oben geschlossenen Voliere oder einem überdachten Auslauf zu halten.
Bei erhöhter Sterblichkeit der Tiere: Geflügelhalter sollen sich bei Veterinäramt melden
Sollten Geflügelhalter eine erhöhte Sterblichkeit (zwei bis drei Tiere innerhalb von 24 Stunden) feststellen, ist das Veterinäramt sofort zu informieren. Wer tote Wildvögel entdeckt, wird dringend gebeten, sie dem Veterinäramt im Vogelsbergkreis zu melden.
Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen im Vogelsbergkreis sind dem Veterinäramt anzuzeigen. Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Nummer (06641) 9776800 zur Verfügung. Die Schweinepest sorgte zuletzt für Beunruhigung bei den Haltern in der Region. (sec)