„52 Prozent Biomüll in Restmülltonnen“: RP verlangt Biotonne im Vogelsberg
Lauterbach - Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) steht wohl bald vor dem zweiten Prozess um die Biotonne. Jetzt verlangt das Regierungspräsidium als Kommunalaufsicht, dass der ZAV das Einsammeln des Biomülls beschließt. Dagegen wollen CDU und Freie klagen.
„Selbstverständlich legen wir Rechtsmittel gegen die Anordnung aus Gießen ein. Das haben wir in der Fraktion bereits besprochen“, sagt Ulrich Künz, Kirtorfer Bürgermeister und Vorsitzender der Fraktion von CDU, FDP und Freien in der Verbandsversammlung.
Das Regierungspräsidium erklärt, der ZAV verstoße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine getrennte Sammlung von Biomüll ab 1. Januar 2015 vorschreibt. Der RP verlangt, dass der ZAV die Getrenntsammlung zum 1. Januar 2016 einführt. Den entsprechenden Beschluss soll der ZAV binnen zwei Monaten fassen.
52 Prozent Restmüll eigentlich Biomüll
Kommt bis Mitte September kein Beschluss zustande, droht der RP die Ersatzvornahme an: Die Gießener Mittelbehörde werde dann selbst eine Satzung zur Einführung der Biotonne formulieren, auf Kosten des ZAV veröffentlichen und damit in Kraft setzen. Die entsprechende, acht Seiten lange Anordnung hat Regierungspräsident Dr. Lars Witteck (CDU) unterschrieben.
Witteck verweist darauf, dass seine Behörde und das Hessische Umweltministerium den ZAV schon im Oktober 2013 und im Februar 2014 auf seine Pflicht zur getrennten Biomüllsamlung hingewiesen habe. Dabei sei eine Studie vom Mai 2013 bekannt geworden, dass 52 Prozent des Gewichts aus der Restmülltonne im Vogelsberg aus Biomüll bestehe.
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