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Silvesternacht 2022: Absolutes Feuerwerksverbot für Burgenring in Schlitz

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Blick vom Schlitzer Marktplatz an Silvester
Im Burgenring in Schlitz darf kein Feuerwerk gezündet werden, aber vom Marktplatz kann man sicher den ein oder anderen Blick auf eine explodierende Rakete erhaschen. © Sigi Stock

Dieses Jahr darf wieder Feuerwerk verkauft werden – und viele Menschen werden es an Silvester ordentlich krachen lassen. Doch nicht überall ist es erlaubt.

Schlitz - Der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich gibt außerdem zu bedenken: „Bei aller berechtigter Freude – passen Sie auf, damit es nicht zu Unfällen oder Bränden kommt. Machen Sie sich vorab schlau und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern um.“

Schlitz: Silvester 2022 - Absolutes Feuerwerksverbot für Burgenring

Für den Burgenring in Schlitz (Vogelsberg) gilt allerdings ein absolutes Feuerwerksverbot, weil dort der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Metern nicht eingehalten werden kann. Aber auch für andere Gebiete, in denen ein großer Fachwerkbestand ist, zum Beispiel in der Salzschlirfer Straße, gilt das Verbot.

Für Fuldas Altstadt, die wie Schlitz von engen Gassen und vielen Fachwerkhäusern geprägt ist, gilt ebenfalls ein absolutes Feuerwerksverbot. An allen Stellen außerhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen ebenfalls keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Auf dem Domplatz ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken ebenso nicht gestattet.

Wer Feuerwerkskörper kauft, sollte nur Produkte nehmen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind, rät das Regierungspräsidium (RP) Gießen. „Verbraucher erkennen diese am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärt RP-Mitarbeiter Bernhard Rudersdorf. „Eine Registriernummer könnte zum Beispiel so aussehen: 0589-F2-134956.“

Sein Kollege Andreas Altenheimer ergänzt: „Basteleien sind gefährlich. Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller könnten beispielsweise vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie können verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver enthalten, die sie stärker und lauter machen, und schwere Verletzungen verursachen.“

Um sowohl Verletzungen als auch Brände zu verhindern, muss einiges beachtet werden. „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie besondere Fachwerkhäuser oder Gastanks sowie Abstand zu allem, was schützenswert ist“, betont Rudersdorf. Bei Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerk sind das mindestens acht Meter, so die Vorgabe der BAM. Daneben ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten.

Video: Zwangspause beendet: Böllerstopp begleitet Verkaufsstart für Feuerwerk

Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten. Wer Raketen in den Nachthimmel schießen möchte, sollte dafür keine Einzelflaschen verwenden. „Sie fallen beim Zünden leicht um“, weiß Altenheimer. Er empfiehlt daher, die Flasche in einen Getränkekasten zu stellen. Grundsätzlich gilt: Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden.

Wie die RP-Experten erläutern, gibt es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern. Zur Kategorie F1 zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, welches bereits von Kindern ab zwölf Jahren verwendet werden darf. Dieses Feuerwerk sollte aber immer unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden. Die Kategorie F2 beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Produkte dieser Kategorie dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden.

Während in vielen Geschäften seit gestern Feuerwerkskörper offiziell verkauft werden, ist in vielen Baumärkten die Suche danach vergebens. Das Unternehmen „Globus“ verweist darauf, dass „bereits in den letzten Jahren der Feuerwerksverkauf dauerhaft eingestellt“ wurde. „Hornbach“, „Toom“ und „Bauhaus“ verkaufen ebenfalls kein Feuerwerk, ebenso „Obi“-Märkte, die von der Zentrale gesteuert sind. Den Schlitzerinnen und Schlitzern scheint all dies die Lust auf das Böllern nicht zu verderben. Wie ein kleiner Rundgang durch die einschlägigen Einzelhandelsgeschäfte erbrachte, waren Raketen und Knallfrösche mancherorts schon fast ausverkauft. (rsb)

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