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Bauausschuss berät: Bekommt Ober-Moos ein Feriendorf?

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Von: Walter Kreuzer

Das Feriendorf Ober-Moos soll auf diesem von Bäumen umstandenen Gelände am Ortsrand von Ober-Moos entstehen. Am Donnerstag befasst sich der Bauausschuss mit dem Thema.
Das Feriendorf Ober-Moos soll auf diesem von Bäumen umstandenen Gelände am Ortsrand von Ober-Moos entstehen. Am Donnerstag befasst sich der Bauausschuss mit dem Thema. © Walter Kreuzer

Klappt es im dritten Anlauf, das von Investor Holger Enders geplante Feriendorf am Ortsrand von Ober-Moos auf den Weg zu bringen? Wenn am 20. Januar der Bauausschuss das Vorhaben berät, wird es auch darum gehen, ob die aufgetretenen Fragen beantwortet werden können.

Freiensteinau - Formal geht es um Beschlussempfehlungen für die im Februar tagende Gemeindevertretung bezüglich eines städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und Investor sowie um einen Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Bauleitplanung. Beides stand bereits in je zwei Sitzungen des Ausschusses und des Plenums auf der Tagesordnung.

Im Dezember wurde dann eine Arbeitsgruppe von Ältestenrat und weiteren Vertretern der drei Fraktionen in Freiensteinau (Vogelsberg) eingesetzt. „Die Arbeitsgruppe hat gearbeitet, wie es schon ihr Name sagt. Es wurde mit dem Investor gesprochen und der Ortsbeirat ist eingebunden worden“, fasst Bürgermeister Sascha Spielberger (parteilos) den Stand der Dinge zusammen. (Lesen Sie hier: Feriendorf in Ober-Moos-Projekt weiter in der Warteschleife)

Vogelsberg: Dritter Anlauf für Feriendorf Ober-Moos

Der Rathauschef erwartet bis zur Sitzung noch eine Bewertung des Ortsbeirats. Gegenüber unserer Zeitung wollte sich dieser derzeit nicht äußern. Am 20. Januar soll die Arbeitsgruppe über den Entwurf eines städtebaulichen Vertrags berichten. Zudem soll der aktuelle Stand des Bebauungsplanentwurfs – dieser wurde von einem durch den Investor beauftragtes Büro erstellt – vom Planer vorgestellt werden. Spielberger: „Es ist das erste Mal, dass schon vor dem Aufstellungsbeschluss ein fertiger Bebauungsplanentwurf vorliegt.“

Ob dieser in der vorliegenden Form in Kraft werden wird, hänge von den Trägern öffentlicher Belange ab, die im Verfahren gehört werden. Geprüft werde dabei etwa der Naturausgleich für die Versiegelung der Fläche, der Anschluss des Geländes an die Landesstraße oder auch das Thema Lärmbelästigung.

Letzteres beschäftigt auch die Bürger des Dorfes. Nach einer wegen der Pandemie nur online ausgerichteten Informationsveranstaltung hatten einige Bürger einen Fragenkatalog zusammengestellt, der letztlich von 75 Personen unterschrieben wurde. Unter den dort aufgeführten „Risiken“ des Projekts steht „Lärmbelästigung durch die direkte Nähe zum Dorf“ an erster Stelle.

Mögliche Lärmbelästigung sorgt Gemeindevertreter und Anwohner

Genannt werden auch sich durch den Benutzerwechsel der geplanten 25 Wohneinheiten „eventuell ergebende, nicht ausschließlich positive Effekte des gemeinsamen Zusammenlebens gleich welcher Art“, „Beschwerdewahrscheinlichkeiten der Touristen“ oder „Sicherstellung des nachhaltigen baulichen Erhalts des Feriendorfs“.

Auch seitens des Ortsbeirats gibt es ein Papier, das aus der Infoveranstaltung entstanden ist. Dort wurden Antworten des Investors mit eigenen Kommentaren versehen. Diese habe Lärmschutz für nicht nötig empfunden und auf die Einfriedung durch Bepflanzung verwiesen. Hier fordert das Gremium ein Gutachten. Einige Punkte sollten aus Sicht des Ortsbeirats vertraglich festgehalten werden.

Dazu gehört etwa, dass bei Belegung der Ferienhäuser Personal vor Ort sein sollte, oder dass der Investor „grundsätzlich fällige Abgaben“ zahlen und sich an „zukünftigen Tourismus bedingten Infrastrukturmaßnahmen in Ober-Moos direkt beteiligen“ solle. Von der Gemeinde wird ein Tourismuskonzept und die Verbesserung der Parksituation am See verlangt.

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