Zudem sollte man beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen verzichten und einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer oder eine Gießkanne bereitlegen (lesen Sie auch hier: Hitzewelle am Wochenende: Wetterdienst warnt vor „starker Wärmebelastung“).
„Neben der Schadensregulierung und einer möglichen Zahlung der Einsatzkosten kommt für die Verursacher auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht“, erklärte der Polizei-Sprecher. „So sind in den §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt. Diese können von Geldbuße bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe reichen.“