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Wieder Geflügelpest im Norden: Vogelsberger Veterinäramt empfiehlt Sicherheitsmaßnahmen

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Geflügelpest
Geflügelhalter müssen jetzt zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen. Im Norden wurde die Geflügelpest nachgewiesen. (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa

Im Norden Deutschlands wurde die Geflügelpest wieder nachgewiesen. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, empfiehlt das Vogelsberger Veterinäramt diese Sicherheitsmaßnahmen.

Vogelsbergkreis - In den letzten Wochen wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Geflügelpestviren nachgewiesen. Wie im letzten Herbst wurden die Viren sowohl bei Wildvögeln als auch bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt, gab das Veterinäramt im Vogelsberg in einer Pressemitteilung bekannt.

Während im letzten Jahr der Subtyp H5N8 das Seuchengeschehen dominierte, scheint diesen Herbst der Subtyp H5N1 im Vordergrund zu stehen. Auch in skandinavischen Ländern und sogar in Italien wurde in den vergangenen Wochen diese Geflügelpestvariante festgestellt.

Vogelsberg: Geflügelpest kehrt zurück - Veterinäramt empfiehlt Maßnahmen

Ende 2020 wurde im Vogelsbergkreis der erste hessische Fall von Geflügelpest nachgewiesen. Monate später wurde dann vom Landratsamt eine Stallpflicht für freilaufende Hühner verhängt.

Im Zusammenhang mit dem Vogelzug besteht nach Einschätzung des Nationalen Referenzlabors für ganz Deutschland eine hohe Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Hausgeflügelbestände.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Ansteckungen des Hausgeflügels vor allem durch direkte, aber auch durch indirekte Kontakte mit infizierten Wildvögeln vorkommen. Insbesondere Wasservögel können große Mengen des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAI) ausscheiden, ohne selbst zu erkranken. Dadurch kann die Seuche über große Entfernungen verbreitet werden.

Geflügelpest im Norden nachgewiesen: Das müssen Geflügelhalter jetzt beachten

Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Ordnungsangelegenheiten (AVVO) des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen: Die Aufstallung des Geflügels, alternativ die Volierenhaltung mit geschlossenem festem Dach und seitlich vogeldichten Netzen oder Gittern.

Außerdem sollten die Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs gereinigt und desinfiziert werden oder Einmal-Schuhüberzieher verwendet werden. Futter und Einstreu sollte stets unzugänglich für Wildvögel gelagert werden und Geflügel sollte nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.

Für die Tränke und die Badestellen sollte nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben. Oberflächenwasser aus Bächen und Seen, aber auch Regenwasser, sollten nicht verwendet werden.

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Erkrankungen oder Verendungen mehrerer Tiere pro Tag sind von den Geflügelhaltern unverzüglich dem AVVO des Vogelsbergkreises unter Telefon (06641) 9776800 zu melden. Untersuchungen der Tierkörper werden dann durch das AVVO veranlasst.

Es ist zu beachten, dass die Geflügelgrippe das Potential hat, auch auf den Menschen übertragen zu werden, daher sollten entsprechende Hygienevorkehrungen insbesondere beim direkten Kontakt mit kranken oder toten Vögeln berücksichtigt werden.

Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird aufgefordert, sich unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach der Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen. (ah)

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