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Ukraine-Flüchtlinge verlassen Notunterkünfte - 60 Wohnungen im Vogelsberg bezogen

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Die ersten Ukraine-Flüchtlinge im Vogelsbergkreis werden nun in privaten Wohnungen untergebracht.
Die ersten Ukraine-Flüchtlinge im Vogelsbergkreis werden nun in privaten Wohnungen untergebracht. (Symbolfoto) © Matthias Bein/dpa

Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Vogelsberg untergebracht sind, können die Notunterkünfte verlassen und in eine Wohnung ziehen. Dies teilte der Kreis am Donnerstag mit.

Vogelsbergkreis - Wie Landrat Manfred Görig in einer Pressemitteilung ankündigte, stünden für eine Unterbringung 60 Wohnungen zur Verfügung. 206 Geflüchtete könnten dadurch die Notunterkünfte im Vogelsberg verlassen.

„Die Welle der Hilfsbereitschaft ist ungebrochen“, bilanziert der Landrat, „viele, viele Helfer vor Ort wollen sich engagieren, wollen sogar Wohnungen renovieren. An diesem Punkt müssen wir um ein wenig Geduld bitten. Wir möchten, dass die Flüchtlinge die Notunterkünfte so schnell wie möglich verlassen können, deshalb greifen wir im ersten Schritt auf die Wohnungen zurück, die sofort bezugsfertig sind.“ Jede Woche kommen im Kreis etwa 60 Flüchtlinge an.

Vogelsberg: Erste Ukraine-Flüchtlinge verlassen Notunterkünfte

Insgesamt waren der Kreisverwaltung 300 freie Wohnungen gemeldet worden, die alle begutachten werden müssen, denn nicht jede gemeldete Wohnung ist am Ende auch nutzbar. „Bei 200 können wir das bejahen, sie können bezogen werden“, schildert der Landrat, „und bei den ersten 60 Objekten sind wir uns mit dem Vermieter einig, sodass die ersten Umzüge nun stattfinden können.“

Dabei gilt das Prinzip „First in – first out“. Das bedeutet: Die ersten Flüchtlinge, die in der zehnten Kalenderwoche in den Vogelsbergkreis kamen, werden auch die ersten sein, die die Notunterkunft verlassen können.

„Es muss gerecht zugehen, wir müssen uns an die Reihenfolge halten. Es kann nicht sein, dass der, der am lautesten schreit, zuerst die Notunterkunft verlässt“, betont der Landrat. Die Zuweisung in die Wohnungen bleibe dabei Sache des Kreises, da dieser den entsprechenden Überblick über angebotene Wohnungen habe.

Privat untergebrachte Flüchtlinge müssen vorerst in Notunterkunft

„Wir haben eine Ausnahmesituation, wir müssen vernünftig und strukturiert vorgehen“, mahnt Görig. „Deshalb müssen auch die Flüchtlinge, die nicht länger privat betreut werden, zunächst in eine Notunterkunft ziehen, ihnen kann nicht sofort eine Wohnung zugewiesen werden.“

Mehr als 600 Menschen aus der Ukraine waren und sind im Vogelsbergkreis privat untergebracht, teilweise waren sie von Helfern direkt an der Grenze abgeholt worden. In zahlreichen Fällen ist diese Betreuung im privaten Umfeld nun nicht mehr zu leisten, die Flüchtlinge müssen wieder ausziehen. (akh)

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