Wasserstände im Vogelsberg zu niedrig - ab Montag gilt Entnahmeverbot

Die Gewässer im Vogelsberg stehen zu niedrig. Grund dafür sind fehlende Niederschläge. Um eine weitere Verschlechterung zu vermeiden, verbietet der Vogelsbergkreis ab Montag vorerst die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen.
Vogelsbergkreis - „Die Niederschläge fehlen und die Wasserstände sind nicht auf dem Niveau, auf dem sie sein sollten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vogelsbergkreises. Deshalb ist die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsberg ab Montag (20. Juni) verboten.
Jens Mischak: „Wir müssen ein Entnahmeverbot für das gesamte Kreisgebiet aussprechen“
„Es hat zwar geregnet, aber die Niederschlagsmenge reicht nicht aus, sodass wir derzeit niedrige Wasserstände in unseren Gewässern haben, eine Änderung der Situation ist im Moment nicht in Sicht“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak (CDU) und bittet um Verständnis für die Maßnahme. „Gerade die Oberläufe unserer Bäche führen viel zu wenig Wasser, deshalb müssen wir ein Entnahmeverbot für das gesamte Kreisgebiet aussprechen.“
„Fehlen die Niederschläge, laufen wir immer auch Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich“, so Mischak. Mit dem jetzt erlassenen Entnahmeverbot soll eine weitere „Verschlechterung der Gewässerzustände“ vermieden werden.
Vogelsbergkreis verbietet wegen Trockenheit die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen
Ziel der Maßnahme sei es, die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden zu bewahren. „Wir müssen unsere Lebensgrundlage Wasser, die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten, deshalb muss die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres untersagt werden“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Mischak. (Lesen Sie auch: Hitzewelle am Wochenende: Wetterdienst warnt vor „starker Wärmebelastung“)
Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen laut Pressemitteilung des Landkreises eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft. (sob)