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Würth-Entführung: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe, Verteidigung Freispruch

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Archivfoto: Marius Becker/dpa
Archivfoto: Marius Becker/dpa

Gießen - Im Prozess um den im Jahr 2015 in Schlitz entführten Milliardärssohn Markus Würth hat die Staatsanwaltschaft im Landgericht Gießen drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Ihr Mandant sei unschuldig, betonten die beiden Verteidiger.

Von unserem Redaktionsmitglied Anna-Lena Bieneck

Seit März 2018 sitzt der 48-jährige Angeklagte in Untersuchungshaft. Fast drei Jahre nach der Tat waren die Beamten mithilfe einer Tonbandaufnahme und der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ auf seine Spur gekommen. Die Analyse der Stimme ist das Beweismittel, auf das sich die Anklage und nun auch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft maßgeblich stützt.

Staatsanwalt Frank Späth sieht es als erwiesen an, dass der Serbe, der zuletzt in Offenbach wohnte, den behinderten Milliardärssohn Markus Würth im Juni 2015 aus einer Wohneinrichtung in Schlitz entführt und von dessen Familie drei Millionen Euro Lösegeld gefordert hatte. Vermutete Komplizen konnten bisher nicht ermittelt werden – das werde die Ermittler weiterhin beschäftigen, sagte der Staatsanwalt.

Laut Späth habe das Verfahren – in erster Linie das Stimmgutachten – aber bewiesen, dass der Angeklagte derjenige war, der die Erpresseranrufe bei Familie Würth getätigt hatte. Er forderte drei Jahre und sechs Monate Haft.

Das damals 50-jährige Entführungsopfer wurde einen Tag später in einem Wald bei Würzburg gefunden – an einen Baum gefesselt, aber unverletzt. Zu einer Geldübergabe kam es nicht. Dass der Angeklagte der Familie des unversehrten Opfers unmittelbar mitteilte, wo der Gefesselte zu finden war, wertete der Staatsanwalt strafmildernd.

Es gebe kein einziges belastbares Indiz, das auf eine Täterschaft ihres Mandanten hinweise, entgegneten die Verteidiger. Das Stimmtutachten sei nicht belastbar, es weise „erhebliche methodische Fehler“ auf. Die Verteidigung forderte nicht nur einen Freispruch und die sofortige Aufhebung des Haftbefehls, sondern auch eine Entschädigung für die bisherigen acht Monate Untersuchungshaft.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Freitagausgabe der Fuldaer Zeitung sowie im E-Paper.

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